Amt Schlüchtern
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Das Amt Schlüchtern war ein historisches Amt in der Grafschaft Hanau-Münzenberg.
[Bearbeiten] Geschichte
Die Herren von Hanau erhielten das Amt über die so genannte Rienecker Erbschaft, als 1316 Ulrich II. das Gericht Brandenstein und die Hälfte des Gerichts Schlüchtern von Rieneck kauft. Es handelte sich um ein Lehen des Bischofs von Würzburg, der diesem Verkauf zustimmte. Die zweite Hälfte von Schlüchtern erhielt Hanau 1377 im Tausch gegen die Burg Büttert. Das Kloster Schlüchtern begab sich 1457 endgültig in die Schutzherrschaft Hanaus.
Die Eigenschaft als Würzburger Lehen war später nicht ganz unumstritten. Als im 16. Jahrhundert in der Grafschaft Hanau die Reformation eingeführt wurde, verstärkten sich die Spannungen zwischen der Grafschaft und dem Bistum. Im Dreißigjährigen Krieg musste Hanau das Amt vorübergehend an Würzburg abtreten, konnte es aber schließlich doch behaupten.
Mit dem Tod des letzten Hanauer Grafen, Johann Reinhard III., fiel das Amt – zusammen mit der ganzen Grafschaft Hanau – an die Landgrafschaft Hessen-Kassel, aus der Anfang des 19. Jahrhunderts das Kurfürstentum Hessen wurde. Dort wurde es mit der Verwaltungsreform von 1821 großteils dem neu gebildeten Landkreis Schlüchtern zugeschlagen. 1866 wurde das Kurfürstentum nach dem Deutsch-Österreichischen Krieg von Preußen annektiert und ist nach dem Zweiten Weltkrieg Bestandteil Hessens geworden. Mit der hessischen Gebietsreform von 1974 wurde der ehemalige Kreis Schlüchtern dem Main-Kinzig-Kreis zugeschlagen.
[Bearbeiten] Bestandteile
- Ahlersbach (Klosterhof)
- Am Rothberge (Klosterhof)
- Am Steyckelshayn (Klosterhof) (Wüstung)
- Bellings
- Breitenbach
- Drasenbach (Klosterhof)
- Dystelbach (Wüstung) (Hof)
- Gomfritz (Klosterhof)
- Gumbers (Klosterhof)
- Hintersteinau
- Hohenzell
- Kressenbach
- Lindenberg
- Marjoß
- Neuendorf (Schlüchtern) (Wüstung)
- Niederzell
- Raith (Klosterhof)
- Ratzerod (Wüstung)
- Reinhards
- Rod (Wüstung)
- Röhrigs (Klosterhof)
- Rothenrode (Wüstung)
- Schlüchtern
- Stillerz (Wüstung)
- Symundes (Wüstung)
- Wallroth
- Wesselrode (Wüstung)
[Bearbeiten] Literatur
- Bernstein, E., Geschichte der Stadt und des Klosters Schlüchtern mit besonderer Rücksicht an Fulda, in: Buchonia III, 3, Fulda 1828, S. 164-188.
- Dommerich, Urkundliche Geschichte der allmählichen Vergrößerung der Grafschaft Hanau von der Mitte des 13. Jahrhunderts bis zum Aussterben des Hauses 1736, in: Mitteilungen des Hanauer Bezirksvereins für Geschichte und Landeskunde 1/2 (1860), S. 107, 195, 128.
- Engelhard, Regenerus, Erdbeschreibung der Hessischen Lande Casselischen Antheiles mit Anmerkungen aus der Geschichte und aus Urkunden erläutert, Teil 2, Cassel 1778, ND 2004, S. 801ff.
- Geist, Karl, Das Schlüchterner Land
- Haase, Franziska, Ulrich I., Herr von Hanau 1281-1306, masch. Diss. Münster 1924, S. 11.
- Hessler, C. [Bearb.], Der Kreis Schlüchtern, in: Hessische Landes- und Volkskunde 1,2, S. 637-661.
- Koltermann, J., Der Streit um das Kloster Schlüchtern, masch. Diss, Marburg 1920.
- Krüger-Löwenstein, U., Kloster Schlüchtern und Herrschaft Hanau am Ende des 15. Jahrhunderts, in: Festschrift für W. Heinemeyer zum 65. Geburtstag. Aus Geschichte und ihren Hilfswissenschaften, hrsg.: H. Bannasch u. H.-P. Lachmann, 1979, S. 581-601.
- Malfeld, Georg, Über die territoriale Zusammensetzung und die alten Herrschaftsverhältnisse des Kreises Schlüchtern, in: Hessenland 41 (1930) Marburg, S. 260ff.
- Neundorfer, Ludwig, Geschichte vom Schlüchternplan
- Nistahl, Matthias, Studien zur Geschichte des Klosters Schlüchtern im Mittelalter, Diss. Darmstadt u. Marburg, 1986.
- Reimer, Heinrich, Historisches Ortslexikon für Kurhessen, Marburg 1926, S. 426f.
- Schäfer, Regina, Die Herren von Eppstein = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau, Wiesbaden 2000, S. 325, 461, 469f
- Wahrhafter Bericht, was es mit dem Kloster Schlüchtern, so in der Grafschaft Hanau gelegen, für eine Beschaffenheit habe, und was wohl ermeldeter Grafschaft, wegen solches Klosters in den Jahren 1624, 1625, 1626, 1627 und 1628 durch das, vom damaligen Herrn Bischofen von Würtzburg, und Hertzog in Francken vom kayserlichen Hofe ausgewürkte Mandatum de restituendo, darauf erlangtes Urtheil und erfolgte Execution, tam quoad justitiam causae quam processum für höchste Beschwerungen zugezogen worden; für 16 Jahren also verfast, und nunmehr der Wahrheit zu Stewer in offenen Druck kommen, o.O. 1647.