Diskussion:Arbeitnehmerentsendegesetz
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Was nicht sein darf, das nicht sein kann: So ungefähr lautet das Motto über der Einführung von Lohn-Mindestniveaus, mit denen die Bundesregierung nun ganz Deutschland beglücken will. Hierzu soll das so genannte Entsendegesetz auf die ganze Wirtschaft ausgedehnt werden. Das einzig Positive daran ist, dass damit die noch unsinnigeren staatlichen Mindestlöhne verhindert werden. Zumindest dürfen nun die Tarifparteien selbst darüber entscheiden, wieviel Arbeitsplätze sie zum Wohl eines Teils der Jobbesitzer vernichten. Jedem Staatsgläubigen wird nämlich bald klar werden, dass das Entsendegesetz auf diese Zementierung der Zwei-Klassen-Gesellschaft hinausläuft. Nehmen wir etwa den Obst- und Gemüseanbau: Bleiben dort die Mindestlöhne so niedrig wie jetzt, werden auch weiterhin nur Osteuropäer die Plackerei auf sich nehmen. Steigen die Löhne aber, wird griechischer oder spanischer Spargel bald so viel billiger als deutscher sein, das sich die Mindestlohn-Gläubigen selbst vom Markt katapultieren. Denn der Kunde kann oder will am Ende diese Mindestlöhne eben nicht an der Ladentheke bezahlen. Die Ausdehnung des Entsendegesetzes mag also – behutsam angewendet – dafür geeignet sein, manchem Arbeitnehmer Auslands-Konkurrenz eine Weile vom Halse zu halten. Am Arbeitsmarkt bedeutet sie jedoch: Weniger Chancen für Alle. Unsozialer geht´s nicht Ziel: Schutz vor Outsidern
[Bearbeiten] Toter Weblink
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- http://www.zoll-d.de/d0_zoll_vor_ort/b0_finanzkontrolle/e0_aentg/index.html
- In Arbeitnehmerentsendegesetz on Sat Jan 14 14:05:29 2006, 404 Not Found
- In Arbeitnehmerentsendegesetz on Sat Jan 21 19:40:46 2006, 404 Not Found
--Zwobot 19:40, 21. Jan 2006 (CET)
[Bearbeiten] "Günstigkeits-Klausel"
Das Entsenden der Arbeitnehmer in der EU wird mitentscheidend sein, ob die oder eine ordentliche Beschäftigung iZm. der Gesellschaftsordnung praktiziert werden kann. Die EntRV 96/71 des EU Parlaments und des Rates, um die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen verabschiedet am 24.9.1996, wurde nicht durch die Rechtssetzungsermächtigung des Art. 57 Abs. 2 und Art. 66, gedeckt! Es ist nicht nur ein überschreiten der Kompetenz, sondern ein schwerwiegende Fehlgebrauch dieser Ermächtigung, sie zum Gegenteil zu benutzen und unter dem Vorwand fairen Wettbewerbs und Wahrung der Rechte der entsandten Arbeitnehmern, indem zu der Zeit, die Grundfreiheiten des EG-Vertrags Art. 59 Dienstleistungsfreiheit und Art. 48 Freizügigkeit der Arbeitnehmer, schwerwiegend einzuschränkt wurden. Denn: die Tarife bleiben grundsätzlich immer den Sozial- Partnern (auch Grenzüberschreitend) überlassen.
Aber was ist nun, wenn die Gewerkschaften zu schwach sind oder nichts unternehmen bzw. verabschieden wollen mit den zuständigen Arbeitgebern ?!
Jetzt müsste von der EU, für bestimmte und häufig grenzüberschreitende Berufgruppen, ein Mindeststandart an Lohn usw. geschaffen werden. Wie lange sollte oder kann der entsendete EU-AN noch unter seinen besseren Heimattarifvertrag im EU-Ausland arbeiten ? Hier sollte grundsätzlich die "Günstigkeits-Klausel" den Vorrang haben, sowie in der ganzen EU, als das "Non plus Ultra" eine Festlegung erfahren. --Elkawe 11:03, 7. Jun 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Grenzüberschreitend???
Also, wenn ich es richtig sehe, heißt grenzüberschreitend soviel wie Arbeitnehmer einer ausländischen Firma müssen die selben Leistungen, bzw Löhne, wie in Deutschland bekommen, oder? Aber wo werden diese Leistungen in Deutschland definiert und gelten sie dann auch für deutsche Unternehmen? Da ich keine Ahnung von Arbeitsrecht habe und der Begriff Entsendegesetz in der letzten Zeit des öfteren in den Medien auftauchte, dachte ich die Wikipedia könnte mir da weiter helfen. Leider sind die Informationen des Artikels noch nicht sonderlich umfangreich. Es wäre schön, wenn mal jemand mit Ahnung ganz genau erklären (und in den Artikel schreiben) könnte, was das Entsendegesetz den genau regelt. Z. B., dass grenzüberschreitend sich auf die deutsche Staatsgrenze bezieht und nicht auf die Grenzen der Bundesländer. Außerdem, wer ist davon wie betroffen und was sind denn eigentlich aktuell die gültigen Werte, die das Gesetz vorschreibt. Wer keine Ahnung hat und sich nur über das Thema informieren möchte, bleibt sonst leider im Regen stehen. --Podpedia 23.08.2006, 18:48 (CEST)