Autokephal
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Bereits ab dem 5./6. Jahrhundert wurden bestimmte durch ihre Bedeutung ausgezeichnete Bischofssitze mit dem Titel eines Erzbistums ausgezeichnet, ohne dass ihnen deshalb Suffraganbischöfe unterstellt worden wären. Sie waren daher unmittelbar dem jeweiligen Patriarchen unterstellt (also im Verhältnis zu den benachbarten Metropoliten "autokephal") und kamen im Rang nach den Metropolitansitzen, jedoch vor "einfachen" Suffraganbischöfen.
[Bearbeiten] Ostkirchen
Diese Verhältnisse änderten sich in der östlichen Christenheit, soweit sie unter islamische Herrschaft geriet, im Verlauf des (Spät-)Mittelalters durch den weitgehenden Verfall der früheren Metropolitanverbände, welche durch den allmählichen Wegfall der Suffragansitze infolge des Abnehmens des christlichen Bevölkerungsanteils zusammenbrachen. Im Effekt blieben daher in Kleinasien und dem Nahen Osten nur mehr Metropolien und ganz wenige — schon früher autokephale — Erzbistümer übrig, wogegen "einfache" Suffraganbistümer fast vollständig verschwanden. Konsequenterweise wurde z.B. in der Orthodoxen Kirche Griechenlands der frühere Unterschied zwischen Metropoliten, Erzbischöfen und (Suffragan-)Bischöfen völlig aufgegeben und alle Bischöfe Griechenlands mit dem Titel "Metropolit" bezeichnet, unter denen nur der Erzbischof von Athen als Kirchenoberhaupt einen Ehrenvorrang genießt.
Ähnliche Verhältnisse herrschen auch in verschiedenen altorientalischen Kirchen des Nahen Ostens, deren Diözesanbischöfe fast durchgehend als "Metropolit" oder "Erzbischof" tituliert werden, und einfache Bischöfe nurmehr in Sonderfällen (z.B. Missionsdiözesen etc.) vorkommen.
[Bearbeiten] Lateinische Kirche
In der lateinischen Kirche hielt sich die Organisation in Kirchenprovinzen bis zum heutigen Tage unverändert. Hier kam es jedoch ähnlich wie im Osten durch die Zusammenlegung von (Klein-)Suffragandiözesen mit ihrem Metropolitansitz des öfteren zu autokephalen Erzbistümern (z.B. das italienische Erzbistum Chieti, welches mit seinem einzigen Suffragan Vasto zusammengelegt wurde). Manchmal wurden auch zuvor exemte Bistümer wegen der zunehmenden Bedeutung der Bischofsstadt später in den Rang von Erzbistümern erhoben (z.B. Barcelona), manchmal geschah dies auch wegen ihrer historischen Bedeutung (z.B. wurde Udine, eine der beiden Nachfolgediözesen des aufgelösten Patriarchats von Aquileja zum Erzbistum erhoben, obwohl es, anders als andere Nachfolgediözese, die Erzdiözese Görz, keine Suffragane hatte.
Solche autokephalen Erzbistümer wurden früher (wie auch "einfache" exemte Bistümer) theoretisch als zur Kirchenprovinz von Rom gehörig angesehen und nahmen als solche auch an Römischen Provinzialsynoden teil. Sie waren jedoch verpflichtet, sich zu Visitationszwecken einer benachbarten Kirchenprovinz anzuschließen. Seit den 80er-Jahren werden solche Erzdiözesen allerdings zunehmend auch förmlich einer Kirchenprovinz angeschlossen, sodass nunmehr bereits eine Reihe von Erzbistümern, welche früher autokephal bzw. sogar selbst Metropolitansitz waren einem anderen Erzbistum als Suffragan (wenn auch unter Beibehaltung ihres Erzbischofstitels) unterstellt sind.