Diskussion:Bürgschaft
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Ich habe bei der Einrede der Vorausklage präzisiert, dass nicht nur die Klage gegen den Hauptschuldner, sondern der Versuch der Zwangsvollstreckung - d.h. die Ausklagung - erforderlich ist, um dieser Einrede des Bürgen zu entgehen. Häufig ist ja fälschlich die Rede von einer "Einrede der Voraus-Klage", obwohl es sich um eine "Einrede der Vor-Ausklage" handelt - wohl weil der Begriff der Ausklagung heute nicht mehr geläufig ist. CatoCensorius 4.1.05
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[Bearbeiten] § 187 II BGB
Der Text sagt: "Diese ist in Ausnahme zu §§ 167 II, 187 II BGB bereits formbedürftig". § 187 regelt aber Firsten, ich kann hier keinen Zusammenhang zu Formerfordernissen erkennen. Welcher § ist also gemeint? -- H005 17:45, 18. Nov 2005 (CET)
[Bearbeiten] Formular zur Mietbürgschaft
Kennt jemand eine Art "open source" auf der man ein Formular bzw. einen Mustervertrag finden kann der im Rahmen einer Mietbürgschat ausreicht?
[Bearbeiten] Nebenpflichtverletzung?
Dem Gläubiger entstehen aus dem Vertrag (Bürgschaftsvertrag) keine Pflichten.
Ist das wirklich so richtig? Meiner Ansicht nach können schon Pflichten aus § 241 II BGB entstehen. Wenn dem so ist, dann müsste man den Satz zu Hauptleistungspflicht ändern--84.131.243.165 19:21, 22. Mai 2006 (CEST)
[Bearbeiten] en: link
Hi, please excuse the English, my written German isn't great. Question about the interwiki link:
DE: Bürgschaft refers to EN: co-signing. EN: Surety refers to DE: Bürgschaft
Which of these links is/are correct? Can someone have a look?
Thanks. 193.95.170.99 12:06, 22. Nov. 2006 (CET)