Begünstigungsklausel
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Begünstigungsklausel ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen. Damit gemeint ist die begünstigte Person (z.B. Beim Ableben der Versicherten Person erhält die Begünstigte Person die Versicherungssumme)
Der Versicherungsnehmer ist befugt, ohne Zustimmung des Versicherers, einen Dritten als Begünstigten zu bezeichnen. Der Begünstigte erhält somit das Recht auf die Versicherungssumme, beim Ableben der versicherten Person. Die Begünstigung ist grundsätzlich widerruflich. Das heisst, der Versicherungsnehmer kann die begünstigte Person frei wählen und abändern, ohne die Begünstigte Person selbst zu informieren. Ausnahme: Wird bei Versicherungsabschluss die Begünstigte Person unwiderruflich eingesetzt, so kann diese ohne dessen schriftliche Mitteilung nicht mehr abgeändert werden.