Buß- und Bettag
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Der Buß- und Bettag ist in Deutschland ein Feiertag der evangelischen Kirche, der auf Notzeiten zurückgeht. Er wurde im Lauf der Geschichte für besondere Anliegen angesetzt, aber oft nicht am selben Datum.
Das Wort "Buße" lässt allerdings unrichtige Assoziationen aufkommen. Es geht bei diesem Tag nicht um Büßen für begangene Vergehen im Sinne von "bestraft werden", sondern um eine Haltungsänderung, eine Umkehr zu Gott hin.
Im 20. Jahrhundert wurde er wie auch heute meist am Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag (der letzte Sonntag des Kirchenjahres) begangen, also am Mittwoch vor dem 23. November bzw. 11 Tage vor dem ersten Adventssonntag.
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[Bearbeiten] Geschichte
In der Bibel steht die Geschichte von Jona, der von Gott nach Ninive geschickt wird, um der Stadt ihren Untergang zu verkünden (Jona 3, 4-10):
- „Es sind noch vierzig Tage, so wird Ninive untergehen. Da glaubten die Leute von Ninive an Gott und ließen ein Fasten ausrufen und zogen alle, groß und klein, den Sack zur Buße an. Und als das vor den König von Ninive kam, stand er auf von seinem Thron und legte seinen Purpur ab und hüllte sich in den Sack und setzte sich in die Asche und ließ ausrufen und sagen in Ninive als Befehl des Königs und seiner Gewaltigen: Es sollen weder Mensch noch Vieh, weder Rinder noch Schafe Nahrung zu sich nehmen, und man soll sie nicht weiden noch Wasser trinken lassen; und sie sollen sich in den Sack hüllen, Menschen und Vieh, und zu Gott rufen mit Macht. Und ein jeder bekehre sich von seinem bösen Wege und vom Frevel seiner Hände! Wer weiß? Vielleicht läßt Gott es sich gereuen und wendet sich ab von seinem grimmigen Zorn, daß wir nicht verderben. Als aber Gott ihr Tun sah, wie sie sich bekehrten von ihrem bösen Wege, reute ihn das Übel, das er ihnen angekündigt hatte, und tat's nicht.“
Gemeinsame Bußzeiten waren schon in der Antike bekannt. Theologisch sind sie dreifach begründet. Zunächst als Tage des fürbittenden Eintretens der Kirche für die Schuld der Gläubigen vor Gott. Dann soll die Kirche an den Bußtagen ihre Wächterfunktion den Sünden der Zeit gegenüber ausüben. Und schließlich sollten Bußtage dem einzelnen dazu dienen, sein Gewissen vor Gott zu prüfen. In Rom gab es zum Beispiel die "feriae piaculares", die Not und Kriegsgefahr abwenden sollten.
Im Mittelalter gab es zweierlei Bußtage: Die einen wurden bei Bedarf von der Obrigkeit angeordnet, die anderen, die Quatembertage etwa, ergaben sich aus der kirchlichen Ordnung. Beide wurden von der evangelischen Kirche aufgenommen und fortgeführt. Den ersten Bettag feierte sie, auf kaiserliche Anordnung hin und wegen der Türkengefahr, im Jahr 1532 in Straßburg.
Weil allerdings jede Obrigkeit andere Termine bestimmte, konnte man im Jahr 1878 in 28 deutschen Ländern insgesamt 47 Bußtage an 24 unterschiedlichen Tagen zählen. Diese Vielfalt wurde um der Einheitlichkeit willen 1893 in Preußen auf Initiative der zuständigen staatlichen Stellen zugunsten des Mittwochs vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr aufgegeben.
Der Sinn des Buß- und Bettages wird öfter anders interpretiert. Mal soll das Volk büßen und beten, mal wird die Obrigkeit aufgefordert, ihr Denken zu prüfen und zu ändern.
Während des 2. Weltkrieges wurde der Buß- und Bettag auf einen Sonntag gelegt und damit als separater Feiertag abgeschafft – zur Aufbietung aller Kräfte im Krieg.
[Bearbeiten] Der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag
Die gesamte DDR und die westdeutsche Bundesrepublik mit Ausnahme Bayerns führten den Buß- und Bettag nach dem Krieg wieder ein und erklärten ihn zum gesetzlichen Feiertag. Seit 1952 wurde er auch in Bayern begangen, allerdings nur in Regionen mit überwiegend evangelischer Bevölkerung. In der DDR wurde der Buß- und Bettag 1966 im Zuge der Einführung der 5-Tage-Woche abgeschafft und war dort seit 1967 kein arbeitsfreier Feiertag mehr. Ab 1981 war er auch in überwiegend katholisch bevölkerten Regionen Bayerns ein arbeitsfreier Feiertag und wurde nunmehr in der gesamten BRD einheitlich begangen. Nach der Wiedervereinigung wurde der Buß- und Bettag auch von allen neuen Bundesländern übernommen und war somit ab 1990 ein bundeseinheitlicher Feiertag, bis im Jahr 1994 die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt und die Streichung dieses arbeitsfreien Tages mit Wirkung ab 1995 beschlossen wurde.
Der Buß- und Bettag wurde als arbeitsfreier Tag abgeschafft, um die Mehrbelastung für die Arbeitgeber durch das anteilige Tragen der Pflegeversicherungsbeiträge durch Mehrarbeit der Arbeitnehmer auszugleichen. Lediglich im Land Sachsen besteht er als gesetzlicher Feiertag weiter, dafür bezahlen in Sachsen abhängig Beschäftigte (nicht jedoch deren Arbeitgeber) einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als im restlichen Bundesgebiet. Dieser zusätzliche Beitrag in Höhe von 0,5 % des Bruttoarbeitsentgeltes übersteigt jedoch die Kosten eines Arbeitstages. Insoweit ist die sächsische Regelung für die Arbeitnehmer nach- und für die Arbeitgeber vorteilig. Das Bundesverfassungsgericht hält dies im Gesamtkontext der Einführung der Pflegeversicherung aber für zumutbar [1]. Durch die Feiertagsgesetze ist es auch in den meisten anderen Bundesländern jedem Arbeitnehmer möglich, sich unter Hinweis auf religiöse Pflichten an diesem Tag frei zu nehmen. Hierfür muss kein Urlaubstag genommen, allerdings auf Lohn verzichtet werden. In Bayern ist am Buß- und Bettag an allen Schulen unterrichtsfrei [2]. Außerdem haben in diesem Bundesland die meisten Kindergärten geschlossen, weshalb auch viele Arbeitnehmer mit Kindern an diesem Tag Urlaub nehmen müssen.
Die Abschaffung des Buß- und Bettages als bundeseinheitlicher Feiertag wird inzwischen auch außerhalb der evangelischen Kirche als Fehler angesehen [3]. Kritiker der Abschaffung führen insbesondere an, dass der damals gewünschte Effekt (sichere Finanzierung der Pflegeversicherung), anders als die Abschaffung des Feiertages, nicht von dauerhafter Wirkung war und bereits Beitragserhöhungen vorgenommen werden mussten [4]. Eine Wiedereinführung ist trotz verschiedener Initiativen, z. B. ein (erfolgloser) Volksentscheid in Schleswig-Holstein [5] und ein Gesuch des Bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber [6], derzeit nicht vorgesehen.
In der Schweiz gibt es einen ähnlichen Gedenktag als eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, der üblicherweise am dritten Sonntag im September begangen wird.
[Bearbeiten] Termine
Der frühestmögliche Termin ist der 16. November, der spätestmögliche der 22. November. Der nächste Buß- und Bettag ist der 21. November 2007. Die Angaben für spätere Jahre findet man der Liste der Termine der beweglichen Feiertage in Deutschland.
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 190/00: Gründe II. 3. b)
- ↑ datumsrechner.de - [Bayerisches] Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (PDF, 21 kB)
- ↑ ZEIT online - Interview: Althaus sieht mögliche Abschaffung von Feiertagen skeptisch
- ↑ Tagesspiegel Online - Pflegekasse halbiert Defizit
- ↑ Berlin Online - Volksentscheid soll Bonn unter Druck setzen
- ↑ Berlin Online - Flexible Mehrarbeit für Buß- und Bettag?