Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Gesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen (Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz - BEZNG) vom 27. Dezember 1993 ist unter Artikel 1 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.
Basisdaten | |
---|---|
Titel: | Gesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen (Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz) |
Abkürzung: | BEZNG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
FNA: | 930-8 |
Verkündigungstag: | 27. Dezember 1993 (BGBl I S. 2378) |
Inkraftgetreten am: | 1. Januar 1994 |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
Es behandelt die Zusammenführung der Sondervermögen „Deutsche Bundesbahn“ und „Deutsche Reichsbahn“ zu einem einheitlichen Bundeseisenbahnvermögen.
Es wird intern in
- einen unternehmerischen Bereich und
- einen Verwaltungsbereich
gegliedert mit jeweils eigener Wirtschafts- und Rechnungsprüfung.
Der unternehmerische Bereich umfasst das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen und den Betrieb der Eisenbahninfrastruktur.
Der Verwaltungsbereich umfasst die hoheitlichen Aufgaben, die bisher von den Sondervermögen wahrgenommen worden sind, und die Verwaltung des Personals, der Verbindlichkeiten des Bundeseisenbahnvermögens sowie der nicht bahnnotwendigen Grundstücke.
[Bearbeiten] Weblinks
![]() |
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |