Doppelspitze
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Mit Doppelspitze bezeichnet man in der norddeutschen Ratsverfassung die Ämter des (Ober-)bürgermeisters als ehrenamtlichen Repräsentanten der Gemeinde oder Stadt und des (Ober-)stadtdirektors als Verwaltungschef. Gleiches gilt bei Landkreisen für den Landrat und den Oberkreisdirektor. Die norddeutsche Ratsverfassung mit Doppelspitze bestand in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen und wurde in Niedersachsen ab 1996 und in Nordrhein-Westfalen ab 1994 abgeschafft. Dabei gab es Übergangsfristen bis zum Ablauf der Wahlperioden bereits gewählter (Ober-)stadtdirektoren und Oberkreisdirektoren.
Mit Doppelspitze werden auch die seltenen Fälle einer formal gleichrangigen Besetzung höchster Entscheidungsbefugnisse in Unternehmen, Verbänden und Gremien benannt. Beispiele hierfür in jüngerer Zeit sind
- die Vorstandsvorsitzenden der Europäischen Airbus Industrie,
- die zeitweilige Chefbesetzung im ThyssenKrupp-Konzern (Ekkehard Schulz / Gerhard Cromme),
- und im Deutschen Fußballbund (Theo Zwanziger, Gerhard Mayer-Vorfelder, 2004 bis 2006).
Solche privatrechtlichen Konstrukte erwiesen sich nur in seltenen Fällen als langlebig, und nur bei vorheriger Festlegung einer genauen Aufgabenteilung als zeitweilig machbar. Auch die politisch-satzungshalber festgeschriebene Doppelspitze bei Airbus mit einem Franzosen und einem Deutschen ist nicht frei von Reibungsverlusten und Machtkämpfen.