Einzelvergabe
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Als Einzelvergabe bezeichnet man die gängigste Praxis bei der Vergabe von Bauleistungen. Im Gegensatz zur Generalunternehmervergabe oder dem Schlüsselfertigbau wird jedes einzelne Gewerk (z.B. Maurer, Schreiner Zimmermann, Dachdecker, Maler etc.) separat vom Bauherrn an einen Einzelunternehmer vergeben.
Der Einzelunternehmer muss die beauftragte Leistung dann auch im eigenen Betrieb oder mit eigenen Mitarbeitern an der Baustelle ausführen und darf keine oder nur untergeordnete Teilleistungen an Subunternehmer vergeben.
Auch bei der Vergabe von Dienstleistungen greift der Unternehmer immer mehr auf die Einzelvergabe zurück. So werden beispielsweise bei der Erstellung eines Internet-Auftritts, die Aufgaben an speziell dafür geeigneten Dienstleister vergeben [1]. Durch die Einzelvegabe erreicht man zwar ein hohes Rationalisierungs- und Einsparungspotential, doch ist unter Umständen der Koordinationsaufwand sehr viel höher.