Erholungsort
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Erholungsort oder staatlich anerkannter Erholungsort wird eine Gemeinde oder ein Gemeindeteil bezeichnet, der aufgrund seiner besonderen Eignung zur Erholung (zum Beispiel im Rahmen eines Erholungsurlaubes mit einwandfreier Luftqualität) ein entsprechendes Prädikat verliehen worden ist. Dies ist ein in mehreren deutschen Bundesländern verliehenes Prädikat.
Es wird an Ortschaften vergeben, deren Luft und Klima laut einem Gutachten Eigenschaften aufweisen, die der Erholung förderlich sind. Dieses Gutachten muss regelmäßig wiederholt werden.
Im Gegensatz zu Luftkurorten und anderen Kurorten müssen in Erholungsorten keine medizinischen Einrichtungen zur Durchführung von Kurmaßnahmen vorhanden sein. Voraussetzung ist jedoch eine auf Tourismus ausgelegte Infrastruktur.
Daneben gibt es noch staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinden, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen müssen.
[Bearbeiten] Weblinks
- Baden-Württemberg: Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten (KurorteG)
- Brandenburg: Gesetz über die Anerkennung als Kurort und Erholungsort im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kurortegesetz - BbgKOG)
- Niedersachsen: Verordnung über die staatliche Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (KurortVO)
- Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über die Anerkennung von Kurorten, Erholungsorten und Fremdenverkehrsgemeinden (Kurortegesetz)]
- Saarland: Gesetz Nr.1166 über die staatliche Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten (Kurortegesetz) (KurOG)