Fahrtauglichkeitsuntersuchung
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Eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung ist für Berufskraftfahrer ab 50 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Sie sollte nicht verwechselt werden mit der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung.
[Bearbeiten] Umfang
Ein medizinischer Teil umfasst die allgemeine Prüfung, ob Krankheiten vorliegen, die mit plötzlichen Störungen des Bewusstseins einhergehen (Epilepsie, Diabetes usw.). Auch sollten keine Lähmungen bestehen und alle vier Extremitäten koordiniert bewegt werden können.
Noch wichtiger ist der augenärztliche Teil, in dem die Sehkraft, vor allem aber auch das räumliche Sehen nachgewiesen werden. Dieser Teil ist gelegentlich die höhere Hürde für ältere Menschen, weil naturbedingt die Sehkraft im Alter nachlässt.
[Bearbeiten] Andere Gründe
Eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung kann auch für andere Führerscheininhaber von der Führerscheinstelle angeordnet werden, allerdings nicht ohne triftigen Grund. Meist dürfte es sich um Auffälligkeiten bei Unfällen handeln.