Diskussion:Feiertage in Deutschland
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Zum Ausgleich für den arbeitsfreien Buß- und Bettag zahlen die sächsischen Arbeitnehmer den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung. Das heißt aber nicht, dass der Buß- und Bettag dort unbezahlt wäre.
[Bearbeiten] Ostersonntag und Pfingstsonntag
Unter Feiertage in Bayern werden auch Ostersonntag und Pfingstsonntag als Feiertag geführt. Ist dem so oder sind diese beiden Sonntage keine gesetzlichen Feiertage?
[Bearbeiten] Feiertage in Brandenburg
Das Brandenburgische Feiertagsgesetz: [1] ist u.U. eine verlässlichere Quelle als das, was Dir einer erzählt hat, liebe IP. Gruß Thorbjoern 10:25, 24. Okt 2005 (CEST)
[Bearbeiten] Was soll...
" Der frühere gesetzliche Feiertag Buß- und Bettag ist nicht mehr arbeitsfrei, aber besonders gesetzlich geschützt. ? "
... das Fragezeichen?
[Bearbeiten] Ulmer Schwörmontag (Vorletzter Montag im Juli)
Ist das wirklich ein stiller Feiertag? Klingt eher nach Volksfest
- Nein, das ist eher ein "unechter Feiertag". Habe das bei Gelegenheit gleich mal mit geändert! --PIGSgrame (Nachricht | Über mich) 05:05, 26. Jan 2006 (CET)
[Bearbeiten] "Fehlende Tage" in Berlin
Ich habe die heute eingetragene Änderung über die 4 "fehlenden Tage" in Berlin rückgängig gemacht. Trotz intensiver Recherche und mehrjähriger Beschäftigung mit diesem Thema konnte ich nämlich nichts finden, was eine Unterscheidung zwischen normalen Feiertagen und fehlenden Tagen rechtfertigen würde. Laut FeiertagsSCHutzVerOrdnung für Berlin in Kombination mit dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage sind Karfreitag, Ostermontag, Chrisit Himmelfahrt und Pfingstmontag in Berlin gesetzlich geschützte Feiertage wie in jedem anderem Bundesland auch, mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Wenn diese Änderung wirklich in die Wikipedia aufgenommen werden soll, dann halte ich eine Erklärung des Begriffs "Fehlender Tag" für dringend notwendig. Auch sollte dann aus dem Artikel hervorgehen, warum eine spezielle Unterscheidung notwendig ist und es nicht genügt, diese vier Tage als normale Feiertage zu markieren. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich) 18:36, 5. Apr 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Schleswig-Holstein ohne Christi Himmelfahrt?
Bitte überprüfen und gfs. korrigieren.
- Das stimmt natürlich nicht und wurde auch erst heute um 9:57h von einer IP behauptet, davor stand es jahrelang korrekt drin ;-) --PIGSgrame (Nachricht | Über mich) 20:13, 25. Mai 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Sonntage
Sind der Ostersonntag und der Pfingstsonntag gesetzliche Feiertage? --84.61.45.152 13:49, 23. Jun 2006 (CEST)
- Ja, im Bundesland Brandenburg (und nur dort) werden sie im Feiertagsgesetz den anderen gesetzlichen Feiertagen gleichgestellt, siehe z. B. auch hier. Es verhält sich also in der Tat genau so, wie es im Artikel aufgelistet ist. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 13:47, 28. Jun 2006 (CEST)
- Die Begründung von PIGSgrame, dass Ostersonntag und der Pfingstsonntag nur in Brandenburg gesetzliche Feiertage sind und nur deshalb aufgeführt sind, ist unzulässig, denn in allen Bundesländern (in Brandenburg sind diese speziellen beiden Tage nur noch einmal zusätzlich als Feiertage erwähnt) sind sämtliche Sonntage den Feiertagen gleichgestellt (siehe Regelung zu Sonn- und Feiertagen). Die Darstellung ist nur einfach unvollständig, denn eigentlich müssten sämtliche Sonntage aufgeführt werden, aber das wäre unpraktikabel. So wie es aber von PSGame dargestellt und argumentiert wird, ist es auf der Grundlage sämtlicher entsprechenden Gesetze der einzelnen Bundesländer falsch.
- Daher stelle ich meine Version vom 12.Februar 2007 wieder her. Die Belege zu dieser Aussage sind ausreichend dargelegt, einzig die Schlußfolgerung von PIGSgrame ist falsch. --Muetze71 20:28, 13. Feb. 2007 (CET)
- Du vermischst hier zwei verschiedene Dinge. Selbstverständlich begeht man in allen Bundesländern das Oster- und Pfingstfest, und somit sind der Oster- und Pfingstsonntag in allen Bundesländern "besondere" Sonntage. Nun ist allerdings das hier nicht der Artikel über Sonntage, sondern der über gesetzliche Feiertage. Der Sinn der Darstellung in der Tabelle war darzustellen, dass das Brandenburgische Feiertagsgesetz diese beiden Tage ausdrücklich als gesetzliche Feiertage auflistet, während alle anderen Bundesländer darauf verzichtet haben. Niemand hat behauptet, dass der Oster- und Pfingstsonntag in Brandenburg eine höhere Stellung haben als in den anderen Bundesländern - auch an dem Satz, dass die Brandenburgische Regelung in irgendeiner Form für die Berechnung der Feiertagszuschläge relevant sei, habe ich bereits (siehe weiter unten) Zweifel angemeldet, es aber mangels genauen Wissens noch nicht geändert.
- Das was jetzt dasteht, ist allerdings erst recht sinnlos, denn in Kombination mit dem Satz über die Bedeutung von und Feiertagszuschlägen legt die aktuelle Fassung den Schluss nahe, dass nur diese beiden Sonntage für die Berechnung solcher Zuschläge relevant sind - das halte ich für unnötige Irreführung. Ich schlage deshalb vor,
- entweder die bisherige Fassung wiederherzustellen, um zu zeigen, dass Brandenburg diese Feiertage extra auflistet, obwohl sie als Sonntage ohnehin den gleichen Status wie gesetzliche Feiertage haben; der Einleitungssatz sollte in diesem Fall aber umgearbeitet werden, der Verweis auf die Zuschläge kann dann raus
- oder aber - so wie es früher im Artikel schonmal war - diese beiden Sonntage ganz zu entfernen und in der Einleitung den Hinweis Feiertage, die stest auf einen Sonntag fallen, werden hier nicht mir aufgelistet unterzubringen.
- Mit der Begründung, dass doch alle Feiertage den Sonntagen gleichgestellt seien dann doch zwei bestimmte Sonntage aufzulisten, obwohl sie aus gesetzlicher Sicht Sonntage wie alle anderen auch sind, halte ich jedenfalls für suboptimal. Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr favorisiere ich meinen zweiten Vorschlag. Vorausgesezt allerdings, dass die zusätzliche Erwähnung der beiden Sonntage im Brandenburgischen Feiertagsgesetz tatsächlich irrelevant ist. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 18:48, 14. Feb. 2007 (CET)
- Sonntage haben bundesweit den gleichen Status, ob ein Bundesland irgendwelche Sonntage (zusätzlich) zu "gesetzlichen Feiertagen" erklärt, spielt dabei keine Rolle. Ich habe den Oster- und den Pfingstsonntag deshalb aus der Liste entfernt, denn es sind aus gesetzlicher Sicht ganz normale Sonntage. --217.235.115.221 18:35, 16. Feb. 2007 (CET)
Lieber PIGSgrame (Entschuldigung hatte deinen Namen woanders falsch geschrieben,
- du hast immer noch nicht verstanden, dass sämtliche Sonntage in allen Bundesländern mit den gesetzlichen Feiertagen (die in Gesetzen dann aufgeführt werden) vollkommen gleichgestellt sind. Die Tatsache, dass Brandenburg die beiden Feiertage (Ostersonntag und Pfingstsonntag) noch einmal extra darstellt, ändert überhaupt nichts daran, dass in dem Brandenburger Gesetz (du führst es selbst an) der Sonntag als solches den Feiertagen eindeutig gleichgestellt wird (einfach nur mal weiterlesen). Warum Brandenburg nun eine kausale Doppelung/Mehrfacherwähnung in seinem Gesetz hat, lasse ich dahingestellt, da ich es nicht erarbeitet habe. Die eigentliche Aussage des gesamten Gesetzes ist aber eindeutig, und somit ist der Beitrag jetzt (es werden keine Feiertage die immer auf einen Sonntag fallen aufgelistet) absolut richtig.
Das Brandenburger Gesetz macht m.E. in diesem Punkt auch überhaupt keinen Sinn, denn warum müssen zwei bestimmte Feiertage explizit als gesetzlich geschützt aufgeführt werden, wenn genau dieser gesetzliche Schutz genau derselbe ist, der doch alle anderen Sonntage genauso gesetzlich unter besonderen Schutz stellt.
- Die von dir vorgeschlagene Änderung (zwischenzeitlich durch IP eingearbeitet) die Sonntage ganz rauszunehmen, hatte ich auch erwogen (weil deren Auflistung irreführend war) aber es erst mal bei meiner Anpassung gelassen. Der jetzige Stand (17.2.07) ist für mein Dafürhalten die einzige logische Darstellung, und ich plädiere hierzu. --09:54, 17. Feb. 2007 (CET)
- Doch, inzwischen glaube ich dir schon, dass alle Sonntage bundesweit überall gleichgestellt sind (ich wusste es vorher nicht genau, war aber nicht derjenige, der diese Aussage ursprünglich in den Artikel eingearbeitet hat). Meine Frage oben war ja, ob man obwohl es gesetzlich nicht relevant ist angeben soll, dass die betreffenden Sonntage in Brandenburg nochmal extra aufgelistet werden, oder ob man die Sonntage lieber ganz entfernen sollte. Mit der jetzigen Lösung bin ich auf jeden Fall einverstanden, sie verhindert unnötige Missverständnisse. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 13:53, 17. Feb. 2007 (CET)
Schön das wir uns einig sind, so gefällt mir das. Schau mal in Feiertage in der DDR hier bei Gedenktage , da hab ich auch was rausgenommen (diese Tage spielten in der DDR überhaupt keine Rolle, sondern standen max. in irgendwelchen sozialistischten Kalendern: --Muetze71 16:39, 17. Feb. 2007 (CET)
[Bearbeiten] Bewegliche Feiertage
bei der Tabelle fehlen: Rosenmontag -48, Aschermittwoch -46 - lieg es daran das in der Tabelle nur gesetzliche Feiertage stehen sollen? Aber was macht dann der Buß- und Bettag in der Tabelle?
Unter Stille Feiertage und Andere regional begrenzte Festtage könnte man dann aber in Klammern ergänzen wann der Tag ist (z.B. 48 Tage vor Ostern)
Hier die erweiterte Tabelle (falls sie übernommen werden soll):
Name des Feiertages | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | Abstand zum Ostersonntag | bundeseinheitlich arbeitsfrei |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Rosenmontag | 07.02 | 27.02. | 19.02 | 04.02. | 23.02. | 15.02. | 07.03. | 20.02. | 11.02. | 03.03. | 16.02. | - 48 Tage | nein |
Aschermittwoch | 09.02 | 01.03. | 21.02 | 06.02. | 25.02. | 17.02. | 09.03. | 22.02. | 13.02. | 05.03. | 18.02. | - 46 Tage | nein |
Karfreitag | 25.03. | 14.04. | 06.04. | 21.03. | 10.04. | 02.04. | 22.04. | 06.04. | 29.03. | 18.04. | 03.04. | - 2 Tage | ja |
Ostermontag | 28.03. | 17.04. | 09.04. | 24.03. | 13.04. | 05.04. | 25.04. | 09.04. | 01.04. | 21.04. | 06.04. | + 1 Tag | ja |
Christi Himmelfahrt | 05.05. | 25.05. | 17.05. | 01.05. | 21.05. | 13.05. | 02.06. | 17.05. | 09.05. | 29.05. | 14.05. | + 39 Tage | ja |
Pfingstmontag | 16.05. | 05.06. | 28.05. | 12.05. | 01.06. | 24.05. | 13.06. | 28.05. | 20.05. | 09.06. | 25.05. | + 50 Tage | ja |
Fronleichnam | 26.05. | 15.06. | 07.06. | 22.05. | 11.06. | 03.06. | 23.06. | 07.06. | 30.05. | 19.06. | 04.06. | + 60 Tage | nein |
Buß- und Bettag | 16.11. | 22.11. | 21.11. | 19.11. | 18.11. | 17.11. | 16.11. | 21.11. | 20.11. | 19.11. | 18.11. | variabel | nein |
--Ucc 21:10, 27. Aug 2006 (CEST)
- ok - ich tausch die tabellen gegeneinander aus, poste hier aber die alte tabelle, nur für fen Fall der Fälle:
-
Name des Feiertages 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Abstand zum Ostersonntag bundeseinheitlich arbeitsfrei Karfreitag 25.03. 14.04. 06.04. 21.03. 10.04. 02.04. 22.04. 06.04. 29.03. 18.04. 03.04. - 2 Tage ja Ostermontag 28.03. 17.04. 09.04. 24.03. 13.04. 05.04. 25.04. 09.04. 01.04. 21.04. 06.04. + 1 Tag ja Christi Himmelfahrt 05.05. 25.05. 17.05. 01.05. 21.05. 13.05. 02.06. 17.05. 09.05. 29.05. 14.05. + 39 Tage ja Pfingstmontag 16.05. 05.06. 28.05. 12.05. 01.06. 24.05. 13.06. 28.05. 20.05. 09.06. 25.05. + 50 Tage ja Fronleichnam 26.05. 15.06. 07.06. 22.05. 11.06. 03.06. 23.06. 07.06. 30.05. 19.06. 04.06. + 60 Tage nein Buß- und Bettag 16.11. 22.11. 21.11. 19.11. 18.11. 17.11. 16.11. 21.11. 20.11. 19.11. 18.11. variabel nein
- --Ucc 00:34, 31. Aug 2006 (CEST)
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- Ich habe wieder die alte Tabelle eingesetzt, da ich es sinnvoller finde, wenn sie sich in der Tat auf gesetzlich anerkannte Feiertage beschränkt - aber selbstverständlich kann man das diskutieren. Natürlich stimmt es, dass der Rosenmontag und der Faschingsdienstag vor allem im Rheinland de-facto-Feiertage sind; beim Aschermittwoch trift das aber schon nicht mehr zu, er spielt lediglich in der Liturgie eine Rolle, ist in der Regel aber nirgendwo arbeitsfrei. Wöllten wir auch kirchliche Ereignisse berücksichtigen, dann müsste die Tabelle um ein Vielfaches erweitert werden, aber das wäre in diesem Artikel etwas themenverfehlt. Wöllten wir regionale de-facto-Feiertage mit auflisten, dann ist nur die Nennung des Rosenmontags wiederum zu wenig. Wie im Artikel zu lesen ist, gibt es noch ein paar mehr dieser unechten Feiertage. Und um noch die Frage was macht dann der Buß- und Bettag in der Tabelle zu beantworten: Der Buß- und Bettag ist im Bundesland Sachsen ein gesetzlich anerkannter, arbeitsfreier Feiertag, wie man auch der Erläuterung zur Tabelle entnehmen kann. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 17:31, 6. Sep 2006 (CEST)
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- Ist ok, hatte nicht daran gedacht das der Buß- und Bettag ist im Bundesland Sachsen ein gesetzlich anerkannter, arbeitsfreier Feiertag ist. Damit wäre das hier ja geklärt. Alte Tabelle bleibt. Evtl. gibt es ja ananderer Stelle eine Ausführliche liste, bzw. man könnte ja eine anlegen - wenn bedarf besteht. :o) --Ucc 20:55, 21. Sep 2006 (CEST)
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[Bearbeiten] Was bedeutet (•) ?
Hallo, in der Tabelle findet sich bei Brandenburg zweimal der Eintrag (•). Was bedeutet dies? Eine Erklärung ist, soweit ich das sehe, nicht vorhanden. Gruß, Wasseralm 13:56, 18. Okt. 2006 (CEST)
- Doch, es steht schon da, allerdings im Text und nicht in den Erläuterungen: Feiertage, die stets auf einen Sonntag fallen (also bei Feiertagszuschlägen von Bedeutung sind) werden in Klammern angegeben und nicht mitsummiert. Der Grund ist, dass im Brandenburgischen Feiertagsgesetz der Oster- und der Pfingstsonntag ausdrücklich als gesetzliche Feiertage genannt werden, was in allen anderen Bundesländern nicht der Fall ist (dort kommt diesen Tagen zwar in der Regel auch eine spezielle Bedeutung in Bezug auf die Ruhezeiten zu, in der Übersicht, meist §1, aufgelistet werden sie jedoch nicht). Ob dieser Fakt tatsächlich Konsequenzen für die Berechnung von Feiertagszuschlägen hat, ist mir leider nicht bekannt, auch wenn ich eher vermute, dass es nicht der Fall ist - schließlich sind Feiertage im Allgemeinen den Sonntagen gleichgestellt.
- Ich habe mir schonmal überlegt, das in den Erläuterungen nachzutragen, habe diesen Gedanken dann aber verworfen, weil ich es für eher unwichtig hielt. Wem die Erwänung im Text nicht ausreicht, der kann es ja jederzeit gern in der Zeichenerklärung ergänzen. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 19:44, 24. Okt. 2006 (CEST)
- Danke für die ausführliche Erläuterung. Jetzt, wo ich den Text einmal in Ruhe durchgelesen habe, ist es natürlich sofort klar. Ergänzen kann man es in den Erläuterungen, falls wieder jemand darüber "stolpert". Gruß, Wasseralm 15:19, 4. Nov. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Überarbeiten: Stille Feiertage
Die genannten Einschränkungen unterscheiden sich stark von Bundesland zu Bundesland. So ist es definitiv falsch, dass Sportveranstaltungen nur am Buß- und Bettag und Karfreitag eingeschränkt sind. In vielen Bundesländern gelten wesentlich mehr Einschränkungen, insbesondere für Volkstrauertag, Totensonntag, ... Gleiches gilt für allgemeine öffentliche Veranstaltungen. Auch hier unterscheiden sich die Regelungen stark. So pauschal wie es momentan im Artikel steht, ist das alles untauglich.--217.235.25.147 13:41, 22. Nov. 2006 (CET)
- Es hat denke ich keinen Sinn, die Einschränkungen für alle Bundesländer erschöpfend aufzulisten, stimme dir aber vollkommen zu, dass die aktuelle Fassung so nicht hinnehmbar ist. Ich werde den Abschnitt jetzt überarbeiten, für Genaueres allerdings auf die Feiertagsgesetze verweisen, die ja im Weblinksabschnitt bereits verlinkt sind. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 21:02, 22. Nov. 2006 (CET)
- Schön gemacht - so ist es viel besser!--217.235.12.85 09:45, 24. Nov. 2006 (CET)
Der Hinweis auf die "Stillen Feiertage" macht m. E. wenig Sinn, wenn diese schon längst nicht mehr still sind.
Heiliger Abend: Vielerorts öffnet die Gastronomie ab 21:00 wieder und wird gerade an Heilig Abend von allen Altersschichten stark frequentiert.
Buß- und Bettag: Verliert seinen Stellenwert als stiller Feiertag immer mehr, seit er kein bundesweiter Feiertag mehr ist. Wahrscheinlich auch dadurch begründet, dass er immer auf eine Mittwoch fällt.
Karsamstag: Ein normaler Samstag, der von außen nicht als besonderer Tag zu erkennen ist. In Zeiten länger werdender Öffnungszeiten verlieren gesetzliche Regelungen, die auf kirchlichen Einfluss zurückgehen, immer mehr an Bedeutung. Daher würde ich den Begriff "Stille Feiertage" nicht so stark hervorheben und die Feiertage nicht noch zusätzlich als Einzelpunktaufzählung angeben. Eine Aufzählung in einem Satz würde m. E. genügen.
- Es geht nicht darum, ob man die stillen Feiertage sinnvoll findet oder nicht. Es geht letztlich auch nicht darum, dass viele dieser Tage immer mehr an Stellenwert verlieren. Fakt ist, dass die stillen Feiertage gesetzlich festgelegt sind und man in den meisten Bundesländern eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn man sich nicht an das Stillegebot hält. Richtig ist, dass sich kaum jemand dafür interessiert und deshalb diese Ordnungswidrigkeit in der Regel nicht verfolgt wird. Dass dieser Absatz in einem Artikel über Feiertage deswegen gleich keinen Sinn "macht", würde ich aber nicht behaupten. Die stillen Feiertage gelten nun einmal und wer sich darüber informieren will, der soll diese Information auch erhalten.
- Übrigens: Deine ersten beiden Beispiele sind ungünstig gewählt: Der Heiligabend ist fast überall ein Tag, an dem nicht oder verkürzt gearbeitet wird und an dem es allgemein ruhig und beschaulich zugeht. Um diesen Tag weihnachtlich zu verbringen, muss man kein praktizierender Christ sein. Dass die Gastronomie später wieder öffnet ist klar, denn für sie gelten an allen stillen Feiertagen besondere Regelungen. Der Buß- und Bettag mag nicht mehr überall eine Rolle spielen, in bestimmten Regionen, z. B. Bayern, aber schon. Auch dieser Tag ist in jedem Fall "stiller" als mancher andere stille Feiertag. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 13:14, 13. Jan. 2007 (CET)
Wo und wann waren Heiliger Abend und Karsamstag stille Feiertage ?? --Muetze71 20:48, 17. Feb. 2007 (CET)
- Sie waren nicht nur, sie sind es, und zwar mindestens in Bayern. Siehe Artikel 3 Bayerisches Feiertagsgesetz oder Artikel Feiertage in Bayern. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 23:27, 17. Feb. 2007 (CET)
Entschuldigung, von Stille Feiertage steht da nichts! Da steht stille Tage, dann sollte dies auch nur so genannt werden. --Muetze71 09:51, 18. Feb. 2007 (CET)
- Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, im §6 des Feiertagsgesetzes von Nordrhein-Westfalen wird z. B. von "Stillen Feiertagen" gesprochen. Andererseits ist das aber nicht ganz so wichtig, Hauptsache ist, dass es im Artikel einheitlich ist. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 13:53, 18. Feb. 2007 (CET)
[Bearbeiten] Änderungen vom 27.12.
Die Änderungen vom 27.12. habe ich wieder rückgängig gemacht. Gründe:
- die Fußnotenziffern sind nun uneinheitlich formatiert. Ich sehe keinen Grund, warum man 1) und 2), aber (3), (5) und 7 schreiben sollte.
- Beim Umformatieren ist auch noch ein Fehler reingerutscht: Die 7 steht steht nun bei BErlin, wo sie sicher nicht hingehört.
- Mariä Himmelfahrt ist nicht in ganz Bayern Feiertag. Der Art. 4 des Bayerischen Feiertagsgesetzes schreibt aber vor, dass an diesem Tag in ganz Bayern Schulfrei ist. Ich weiß nicht genau,ob sich in der Praxis daran gehalten wird, aber die Fußnote war korrekt und muss deshalb stehen bleiben.
--PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 20:00, 29. Dez. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Andere regional begrenze Festtage
- Es ist verwirrend, wenn der Begriff Festtage eingeführt wird, ohne dass klar wird, warum Feiertage nun Festtage sind oder was Feiertage mit Festtagen zu tun haben. Hier müsste entweder der Begriff Festtage eingeführt werden oder ein Link auf Feiertag / Festtag erfolgen.
- Regional begrenze Festtage exemplarisch aufzuzählen macht keinen Sinn. Wenn, dann alle Festtage nach Städten oder Regionen auflisten. Als regionale Festtage würde ich auch nur Tage bezeichnen, an denen in der Gemeinde oder Region die Geschäfte geschlossen sind.
- Der Begriff "Festtag" wurde gerade gewählt, damit Verwechslungen vermieden werden: Tage wie Rosenmontag, Faschingsdienstag usw. sind eben Tage, an denen Feste stattfinden, aber keine Feiertage im gesetzlichen Sinn. Ich persönlich finde es eigentlich ganz gut so, wie es jetzt ist. Aus meiner Sicht "macht" das exemplarische Aufzählen einiger solcher Tage durchaus Sinn, denn der durch die Beispiele gebotene Überblick sollte eine Einschätzung ermöglichen, was man als "regionalen Festtag" ansehen kann und was nicht. Alle Festtage aller Regionen aufzulisten wäre meiner Meinung nach zuviel und eigentlich unnütze Arbeit. Wenn du allerdigns eine Liste erstellen möchtest, dann nur zu - wir könnten sie ja dann als Weblink einbinden. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 13:14, 13. Jan. 2007 (CET)
- Jetzt sitzt Du selbst den Begrifflichkeiten auf. "Feiertag" ist nach Deiner Darstellung etwas anderes als "Festtag", demnach hätten Festtage einen eigenen Eintrag verdient, statt unter den Feiertage fälschlicherweise gelistet zu sein. Mir ist es leider auch passiert, als ich vorschlug alle Festtage aufzulisten, gemeint waren natürlich Feiertage. Dann ist eine entsprechende Liste auch kein utopische Unterfangen mehr, sondern so wie oben aufgeführt durchführbar. So finden regional begrenze Festtage wenige Bindung zum Eintrag "Feiertage (Deutschland).
Mein Vorschlag wäre den Abschnitt ganz zu entfernen und durch einen eigenen Eintrag unter Festtag neu zu schreiben - halt, den Eintrag gibt es ja schon und eine Trennung zwischen den Begriffen Feiertag und Festtag wird dort auch nicht gemacht. Mist, jetzt war mein ganzes Geschreibsel von oben sinnlos und damit auch die Erklärung von meinem Vorschreiber. Irgendwie kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass der ganze Absatz einfach kommentarlos gelöscht gehört. Statt dessen sollte "Regionale Feiertage" als Überschrift einer Aufzählung stehen, die regional begrenze Feiertage auflistet. Das wäre in meinen Augen sinnvoller und logischer.
Wäre das eine Basis den Eintrag zu ändern oder müsste ich bei entsprechender Arbeit mit einer Rückgängigmachung meines Vorschreibers rechnen?
Beispiel:
Augsburg: Augsburger_Hohes_Friedensfest (8. August) - steht ja schon in der Tabelle
Noch eine Anmerkung: Aktuell finde ich es fragwürdig Rosenmontag/Fastnacht in einem Atemzug mit einem örtlichen Festtag zu nennen. Die Dimension regionaler Einschränkung würde ich bei so weit in Deutschland verbreiteten Festen nicht erkennen wollen. Bei Weihnachten/Silvester würde ich einer Aufzählung in der Liste noch weniger zustimmen. So ist keine Logik hinter "Andere regional begrenze Festtage" erkennbar.- Ich habe eigentlich kein Problem damit, den "Festtagen" einen eigenen Artikel zu gönnen. Allerdings finde ich auch die jetzige Variante nicht gerade unbrauchbar. In dem kurzen Absatz zur Begriffsklärung kommt ja zum Ausdruck, dass es hier vor allem um unechte Feiertage geht. Der Heiligabend zum Beispiel ist offiziell ein ganz normaler Werktag, allerdings arbeitet da am Nachmittag nur noch, wer unbedingt muss. Ähnliches gilt für Fastnacht: Während da im Rheinland praktisch gar nichts geht, wird in etwa Sachsen fast regulär gearbeitet. Es handelt sich also um nicht vom Gesetzgeber festgelegte, aber eben De-facto-Feiertage (übrigens ein Phänomen, das in der Schweiz viel offensichtlicher vorhanden ist), weshalb ich die Einordnung in diesem Artikel nicht so falsch finde. Vielleicht genügt es ja auch, den Absatz so zu belassen und ihn mit einem treffenderen Begriff zu überschreiben?
Weil du gerade das Friedensfest ansprichst: Dieser Tag ist als einziger unter den genannten Beispielen wirklich gesetzlicher Feiertag; falls du also die "regionalen Festtage" auslagern möchtest, muss er trotzdem in diesem Artikel und auch in der Tabelle der offiziellen Feiertage stehen bleiben. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 03:42, 15. Jan. 2007 (CET)
- Ich habe eigentlich kein Problem damit, den "Festtagen" einen eigenen Artikel zu gönnen. Allerdings finde ich auch die jetzige Variante nicht gerade unbrauchbar. In dem kurzen Absatz zur Begriffsklärung kommt ja zum Ausdruck, dass es hier vor allem um unechte Feiertage geht. Der Heiligabend zum Beispiel ist offiziell ein ganz normaler Werktag, allerdings arbeitet da am Nachmittag nur noch, wer unbedingt muss. Ähnliches gilt für Fastnacht: Während da im Rheinland praktisch gar nichts geht, wird in etwa Sachsen fast regulär gearbeitet. Es handelt sich also um nicht vom Gesetzgeber festgelegte, aber eben De-facto-Feiertage (übrigens ein Phänomen, das in der Schweiz viel offensichtlicher vorhanden ist), weshalb ich die Einordnung in diesem Artikel nicht so falsch finde. Vielleicht genügt es ja auch, den Absatz so zu belassen und ihn mit einem treffenderen Begriff zu überschreiben?
- Jetzt sitzt Du selbst den Begrifflichkeiten auf. "Feiertag" ist nach Deiner Darstellung etwas anderes als "Festtag", demnach hätten Festtage einen eigenen Eintrag verdient, statt unter den Feiertage fälschlicherweise gelistet zu sein. Mir ist es leider auch passiert, als ich vorschlug alle Festtage aufzulisten, gemeint waren natürlich Feiertage. Dann ist eine entsprechende Liste auch kein utopische Unterfangen mehr, sondern so wie oben aufgeführt durchführbar. So finden regional begrenze Festtage wenige Bindung zum Eintrag "Feiertage (Deutschland).
[Bearbeiten] Änderungen vom 12.01.
Diese Änderung habe ich wieder herausoperiert, denn das was danach dastand, war sinnentstellend falsch. Wenn in der Datumsspalte nur "Ostersonntag" ohne Angabe der Entfernung steht, dann würde das ja bedeuten, dass Pfingstmontag, Fronleichnam usw. am Ostersonntag stattfinden. Wo ist denn bitte das Problem, wenn die Tagesangaben in der Tabelle unten noch einmal auftauchen? Ich sehe auf jeden Fall keinen Grund, warum man die Lesbarkeit der oberen Tabelle verschlechtern und Unexaktheiten mit einbringen sollte, nur um eine wichtige Information nicht an zwei verschiedenen Stellen aufzulisten.
"d" ist im Übrigen das Einheitszeichen für Tage und somit als platzsparende Abkürzung völlig legitim. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 13:14, 13. Jan. 2007 (CET)
- Sorry, ich hatte nicht bedacht die Datumsangaben durch einen Zeitraum zu ersetzen.
Das Einheitszeichen würde ich in der akutellen Fassung dennoch durch "Tage" ersetzen, da es aus dem Kontext nicht hervorgeht.
[Bearbeiten] Buß- und Bettag
Die Erklärung ( in DDR Feiertage) warum es nicht möglich sein soll, zu wissen wann der Totensonntag ist vollkommen Quatsch. Folgende Regel gilt laut kirchlicherm Kalender:
Advendsonntage sind die letzten 4. Sonntage vor dem 1. Weihnachtsfeiertag Totensonntag ist der letzte Sonntag vor dem ersten Advend Buß- und Bettag ist der Mittwoch vor dem Totensontag Damit ist es ganz unmissverständlich, und auch für liturgisch nicht bewanderte klar, wann der Tag ist. Für deine "allgemeingültige" Regel (...vor dem 23.November) ist völlig abwegig.
Nur mal zur Erinnerung: in 2005 war der Buß- und Bettag der 23.November, was deine Theorie ad absurdum führt. Ich ändere das daher wieder! --Muetze71 20:24, 17. Feb. 2007 (CET)
- Der 23. November kommt für den Buß- und Bettag überhaupt nicht in Frage. Totensonntag wäre dann nämlich erst am 27. November und das funktioniert nicht, denn dann wäre der 4. Advent am 25. Dezember. Wie du aber richtig sagst, sind die Adventssonntage die Sonntag vor dem 25. Dezember und es ist allgemein bekannt, dass der 4. Advent spätestens am Heiligabend ist. Hättest du mal in einen Kalender geschaut, dann hättest du auch gesehen, dass der Buß- und Bettag 2005 am 16. November war. Und bevor du jetzt weiter behauptest, dass die Regel "vollkommen Quatsch" ist, möchte ich dich bitten, es ersteinmal sorgfältig zu überprüfen. Du wirst feststellen, dass der Buß- und Bettag frühestens auf den 16., spätestens auf den 22. November fallen kann und dass es sich bei diesem Datum immer um den Mittwoch vor dem 23. November handelt und somit "meine" Regel eben doch allgemeingültig ist.
- Der Kirchenkalender und sonstige liturgische Schriften definieren den Buß- und Bettag natürlich mit Bezug zum Totensonntag. Für nichtkirchliche Leser ist der Bezug zum 23. November aber viel schneller und vor allem einfacher zu überblicken: Man muss damit weder über die Adventssonntage zurückrechnen noch das Datum des Totensonntags kennen, sondern kann sich immer an einem fixen Datum orientieren. In diesem Artikel geht es um die schnelle Übersicht der gesetzlichen Feiertag, es genügt daher vollkommen, wenn die litugische Definition im Artikel zum Buß- und Bettag dargestellt wird. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 03:45, 18. Feb. 2007 (CET)
Ok, ich habe nachgeschaut, und du wirst es kaum glauben in 2 verschiedenen Kalendern, einmal 16.Nov.2005 und einmal 23.Nov.2005 gefunden (dabei handelte es sich um Geschenk einer Firma) und durch dann meine alten Filofax-Einlagen rausgeholt. Du hast Recht, 2005 war BuBe-Tag am 16.11.!
Deine Erklärungen zum 23.Nov. hatten aber ausgeführt, dass es sich um eine anerkannte und allgemeinverbindliche Regel handelt, das habe ich bislang aber nirgends finden können. Wenn du dazu Quellen findest, trage diese bitte nach. Der einfache Hinweis auf Vereinfachung ist ganz toll und wohl auch richtig, aber enzyklopädisch vollkommen wertlos da eine Theorienbildung. --Muetze71 09:50, 18. Feb. 2007 (CET)
- Dass du verschiedene Angaben gefunden hast glaube ich dir sogar, denn mit dem Buß- und Bettag tun sich manche Kalendermacher etwas schwer. Selbst der Outlook-Kalender rechnet nicht immer richtig, für 2006 ermittelt er zum Beispiel den 15. November (was nachweislich nicht stimmen kann). Allein diese tatsache spricht doch eigentlich dafür, dass die Definition über den Totensonntag unnötig kompliziert ist ;-)
- In der Diskussion zum Buß- und Bettag habe ich ein paar der zugegebener Maßen dünn gesähten Quellen angegeben, außerdem habe ich mich an einer ausführlichen Herleitung versucht, sodass zukünftig vielleicht auch diese Diskussionsseite als Quelle dienen kann. Auf jeden Fall ist die "23.-November-Regel" stark vereinfachend und nicht wirklich schwer nachzuvollziehen. Wir beide wissen, wann der Totensonntag ist - aber frage mal auf der Straße herum (vielleicht nicht gerade in Bayern), was man unter dem Begriff "Totensonntag" überhaupt versteht... --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 13:48, 18. Feb. 2007 (CET)