Finanzunternehmen
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Das Finanzunternehmen ist eine Begrifflichkeit aus dem Kreditwesengesetz (KWG) und dient der Abgrenzung verschiedener Unternehmen der Finanzbranche. Demnach sind Finanzunternehmen Unternehmen, die keine Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sind, und deren Haupttätigkeit darin besteht,
- Beteiligungen zu erwerben,
- Geldforderungen entgeltlich zu erwerben,
- Leasingverträge abzuschließen,
- mit Finanzinstrumenten für eigene Rechnung zu handeln,
- andere bei der Anlage in Finanzinstrumenten zu beraten (Anlageberatung),
- Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie und die damit verbundenen Fragen zu beraten sowie bei Zusammenschlüssen und Übernahmen von Unternehmen diese zu beraten und ihnen Dienstleistungen anzubieten oder
- Darlehen zwischen Kreditinstituten zu vermitteln (Geldmaklergeschäfte).
Das Bundesministerium der Finanzen kann nach Anhörung der Deutschen Bundesbank durch Rechtsverordnung weitere Unternehmen als Finanzunternehmen bezeichnen, um welche die Liste im Anhang I der Richtlinie 2000/12/EG vom 20. März 2000 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute - ABl. EG Nr. L 126 S. 1 - (Bankenrichtlinie) erweitert wird.
Ein Großteil des Regelungswerks für die Finanzwirtschaft basiert auf dem KWG. Hier sind deshalb grundsätzliche Unterscheidungen für z. B. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen, Finanzunternehmen u. a. vorgenommen worden, die Auswirkungen auf die Anwendung anderer Gesetze, Verordnungen und sonstigen Regelungen haben.
Die jeweils gültige Fassung des Kreditwesengesetzes ist auf der Webseite des Bafin zu finden.