Firmung
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Die Firmung (lateinisch: confirmatio, „Bestätigung, Bekräftigung“) ist eines der sieben Sakramente der katholischen und der orthodoxen Kirche (dort gr. myron „Salbung“ genannt und unmittelbar nach der Taufe gespendet). In der katholischen Kirche ist sie die „Vollendung der Taufe“ und bildet zusammen mit der Taufe und der Eucharistie (als Erstkommunion) die „drei Sakramente der christlichen Initiation“. Die Firmung „ist das Sakrament, das den Heiligen Geist verleiht, um tiefer in der Gotteskindschaft zu verwurzeln, fester in Christus einzugliedern, die Verbindung mit der Kirche zu stärken, mehr an ihrer Sendung zu beteiligen und zu helfen, in Wort und Tat für den christlichen Glauben Zeugnis zu geben.“[1]
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[Bearbeiten] Entstehung und Bedeutung
Die Firmung hat sich im Laufe der ersten Jahrhunderte der christlichen Kirche als Aspekt der Taufe oder als eigenständige Feier entwickelt. Ihr Charakter als Sakrament ist seit der Reformationszeit umstritten; die Orthodoxe Kirche, die Katholische Kirche und eingeschränkt die Anglikanische Kirche feiern sie als eigenes Sakrament. Die Kirchen der Reformation haben dies nicht übernommen, aber mit der Konfirmation einen Ersatz geschaffen. Die Eigenständigkeit einer Firmung wird von ihren Befürwortern biblisch vor allem mit Stellen aus der Apostelgeschichte begründet. So predigte und taufte ein gewisser Diakon Philippus in Samaria.
- „Als aber die Apostel...hörten, dass Samaria das Wort Gottes angenommen habe, sandten sie den Petrus und den Johannes zu ihnen. Diese zogen hinab und beteten für sie, dass sie den Heiligen Geist empfangen möchten. Denn er war noch über keinen von ihnen gekommen, sondern sie waren nur getauft auf den Namen des Herrn Jesus. Da legten sie ihnen die Hände auf und sie empfingen den Heiligen Geist.“ (Apg 8,15 EU)
Nach dem Verständnis firmender Kirchen spendet Paulus auch in der Erzählung (Apg 19,5ff EU) die Firmung:
- „Da sie dies hörten, ließen sie sich taufen auf den Namen des Herrn Jesus. Und als Paulus ihnen die Hände auflegte, kam der Heilige Geist auf sie und sie redeten in Zungen und Sprachen prophetisch. Es waren im ganzen ungefähr zwölf Männer“.
Hier wird erkennbar, dass dieselbe Verheißung wirksam ist, die den Aposteln an Pfingsten gegeben wurde.
Die Bedeutung besteht nach der katholischen Kirche vor allem in zwei Aspekten: a) engere Verbindung mit der Kirche, b) Stärkung (lat. firmus, „stark“) durch die Kraft des Heiligen Geistes[2]; außerdem wird durch die Firmung die Taufe ratifiziert. Der Firmling wird mit seiner Firmung von Jesus Christus und der Kirche in Besitz genommen[3]. Gleichzeitig wird er bevollmächtigt, „nämlich in der Kraft des Heiligen Geistes als Zeuge Jesu Christi den Glauben durch Wort und Tat zu verbreiten und zu verteidigen und so zum Aufbau und Wachstum des Leibes Christi, der Kirche, beizutragen.“[4] Und schließlich wird er dazu gesegnet und gestärkt durch den Heiligen Geist. Alle diese Aspekte werden durch die schon von jeher zur Form des Sakraments gehörende Handauflegung ausgedrückt. Außerdem wird die (bereits in der Taufe vermittelte) Teilhabe am Priestertum, Königtum und Prophetentum Christi „in einem volleren Maße“[5] bewirkt (vgl. Allgemeines Priestertum); diesem Aspekt ist eher das Symbol der Salbung zugeordnet.
Im landläufigen katholischen Verständnis hat die Firmung neben der Übertragung des Heiligen Geistes auch den Sinngehalt der Bestätigung des Glaubensbekenntnisses, das von den Eltern und Paten bei der Taufe gesprochen wurde. Dabei muss jedoch angemerkt werden, dass die Firmung erst seit dem II. Vaticanum mit einem Glaubensbekenntnis verbunden ist[6] und das Glaubensbekenntnis auch ohne jeden sakramentalen Charakter in der Feier der Osternacht[7] und je nach pfarrlicher Tradition anderen Messen (Erstkommunionsfeier, Fest der Taufe des Herrn etc.) bestätigt werden, so dass dies auch der Ungefirmte schon tun kann, wenn er nur etwa an Ostern lange genug aufbleibt respektive früh genug aufsteht.
Da sie in der Regel vom Diözesanbischof oder einem Weihbischof, und auch in den Ausnahmefällen so gut wie nie vom Ortspfarrer selbst, gespendet wird, stellt sie außerdem die sichtbare Verbindung zum Bistum und zur Weltkirche her.
[Bearbeiten] Voraussetzungen
Die Firmung erfordert einige Voraussetzungen. Zum einen muss der Firmling getauft sein, da die Firmung die Taufe zur Vollendung bringt. Außerdem muss der Firmling den Willen haben, gefirmt zu werden. Es wird dem Firmbewerber empfohlen, vor der Firmung das Bußsakrament zu empfangen; dies natürlich besonders dann, wenn er schwere Sünden begangen hat. Hinsichtlich des Firmalters unterscheiden sich die Auffassungen. In der orthodoxen Kirche und in der katholische Kirche. Im Osten wird die Firmung mit der Kindertaufe verbunden; in der westlichen katholischen Kirche dagegen ist erforderlich, dass der Firmling die Bedeutung der Firmung erkennen kann. Das Firmalter schwankte im Westen erheblich im Wechsel der Geschichte und liegt heute gewöhnlich zwischen 13 und 15 Jahren. Ein Jugendlicher ab 14 ist auch religionsmündig und kann so seine Taufe selber bestätigen, was aber nicht das Wesen der Firmung ausmacht. Einige vor allem schweizerische Gemeinden legen das Firmalter auf exakt 18 Jahre fest, was jedoch Gefahren einer weiteren Säkularisierung der Firmung birgt. Doch auch jeder noch nicht gefirmte Erwachsene kann und soll auf Verlangen gefirmt werden, besonders im Zusammenhang mit der Taufe bzw. der Aufnahme in die Katholische Kirche. Als Mindestalter schreibt der Codex Iuris Canonici das „Erreichen des Vernunftgebrauchs“ [8] (etwa sieben Jahre) vor.
[Bearbeiten] Ritus
Gespendet wird die Firmung in der abendländischen Katholischen Kirche im Allgemeinen von einem Bischof (Ordentlicher Spender). Wo dies nicht möglich ist, kann sie auch in seinem Auftrag von einem anderen Priester gespendet werden. Bei einer Erwachsenentaufe ist es der Taufpriester. Sonst ist es üblicherweise jedoch kein vor Ort tätiger Priester, sondern etwa ein Domkapitular oder der Abt eines Klosters. In den Ostkirchen kann sie ohne weiteres von jedem Priester gespendet werden. Den neutestamentlichen Berichten zufolge wurde die Firmung durch Handauflegung gespendet. Erst später wird Chrisam (in den orientalischen Kirchen Myron genannt) in der Literatur als Materie des Sakraments genannt, so bei Cyrill von Jerusalem und bei Augustinus. Das Chrisam bzw. Myron ist heute vorgeschriebene Materie der Firmung, es ist eine Mischung aus Öl und Balsam. Es wird vom Bischof am Gründonnerstag bzw. in der Karwoche geweiht.
Bei der Firmung selbst breitet der Bischof über die Firmlinge die Hände aus und ruft den Heiligen Geist auf sie herab[9]. Dann spendet er jedem einzelnen Firmling das Sakrament, indem er ihm die Hände auflegt (und zwar, im Gegensatz zum Firmpaten, auf den Kopf), ihm mit Chrisam in Kreuzesform die Stirn salbt und dazu die Worte spricht:
„(Bischof:) N., sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.
(Firmling:) Amen.“– Römischer Firmritus
Während der Firmung legt der Pate als Zeichen seiner Unterstützung seine rechte Hand auf die rechte Schulter des Firmlings.
In der griechischen Kirche ist folgende Form gebräuchlich [10]:
„Siegel der Gabe des Heiligen Geistes“
– Griechischer Firmritus
[Bearbeiten] Jüngere Geschichte
Der Ritus der Firmung wurde durch die Liturgiereform abgeändert. „Sacrosanctum Concilium“ forderte ein der Firmung vorausgehendes Glaubensbekenntnis, um den Anklang an die Taufe auszudrücken; auch ermöglichte diese Konstitution des II. Vaticanums die Firmspendung innerhalb der Messe [11], die zur gängigen Praxis geworden ist[12]. Sinn dieser Neuerung war, die Einheit der drei Sakramente der christlichen Initiation herauszustellen[13].
Ferner wurde 1971 die Spendeformel geändert[14] .Gemäß dem vorkonziliaren Ritus lautete die Spendeformel[15]:
„Ich bezeichne dich mit dem Zeichen des Kreuzes und stärke dich mit dem Chrisam des Heiles im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
– Römischer Firmritus vor 1971
Auch der „Backenstreich“, den der Firmspender in der vorkonziliaren Form des römischen Ritus dem Neugefirmten verpasste,[16] ist abgeschafft worden; er hat sich als volkstümliche Tradition[17] zwar teilweise noch halten können, ist aber am Aussterben. Dieser symbolische Backenstreich war, ebenfalls volkstümlicherweise, mit der Notwendigkeit begründet worden, der Gefirmte müsse für seinen Glauben schon einmal „Schläge“ einstecken (warum diese dann ausgerechnet vom Bischof kommen sollen, weiß man nicht.) Stichhaltiger ist wohl der Symbolcharakter der Verdeutlichung des „Ritterschlags“, mit dem man die Firmung vergleicht[18].
Die deutschen Bistümer haben in jüngerer Zeit eine eigene Firmpastoral entwickelt[19]. Wert gelegt wird auf freie Entscheidung (und deshalb auch selbständige Anmeldung) zur Firmung. Die anschließende Firmkatechese wird vor allem von engagierten Laien der jeweiligen Pfarrei organisiert, wobei der Pfarrer über die Katechese die Letztverantwortung innehat. Die Firmkatechese sieht sich meist gezwungen, nicht nur über die Firmung zu belehren, sondern auch grundlegende Glaubensinhalte zu vermitteln. Nicht selten werden, um die Erfüllung der Voraussetzungen zu garantieren, eine Art Strichliste über besuchte Gottesdienste und sonstige gemeindliche Aktivitäten geführt[20].
[Bearbeiten] Kritik
Es gibt die Kritik, ein Teil – vielleicht sogar ein Großteil – der Firmlinge nehme vor allem aus familiären und finanziellen Gründen an der Firmung (wie auch der evangelischen Konfirmation) teil. Der Glaube an Gott, Jesus Christus oder die Bibel spiele nur in wenigen Fällen eine Rolle für die Teilnahme an der Firmungsfeier, wie religionssoziologische Untersuchungen zeigten. Das gebe eine große Zahl der betroffenen Jugendlichen auf Nachfrage auch offen zu. Diese Jugendlichen würden trotz Glaubenszweifeln oder völligem Unglauben auf die der Feier wegen der damit verbundenen nicht unerheblichen materiellen Vorteile nicht verzichten wollen. Diese Kritik wird sowohl aus katholischen Kreisen formuliert, als sie auch häufig von Angehörigen anderer Konfessionen zu hören ist. Sie sehen darin eher eine „Aussegnung“, denn de facto ist für viele Firmlinge die Feier der vorläufig letzte Kontakt mit ihrer Kirche.
Mit dieser Kritik an der Firmung ist in einigen Punkten darüber hinaus eine Kritik an der Praxis der Kindstaufe verbunden: Eine Firmung im religionsmündigen Alter sei nur nötig, weil die Kinder zuvor als Unmündige (in der Regel noch als Säuglinge) getauft wurden. Tauf- wie Firmungspraxis (falls letzteres dann überhaupt noch notwendig wäre) müsse auf einer mündigen persönlichen Entscheidung für den christlichen Glauben beruhen. Diese Auffassung widerspricht aber zumindest theologischen Erklärung der Firmung (die eben keine „Taufe mit persönlicher Entscheidung“ ist) und auch der kirchlicherseits bereits getroffenen Entscheidung für die Kindstaufe.
[Bearbeiten] Bräuche im Zusammenhang mit der Firmung
In manchen Regionen ist es üblich, dass sich der Firmling einen Heiligennamen aussucht, den er durch die Firmung als weiteren Namen annimmt. Traditionell feiert der Firmling den Firmtag allein mit seinem Paten. Erst in jüngster Zeit finden im Rahmen der Firmung große Familienfeiern statt. In einigen Gegenden Deutschlands erhalten die Neugefirmten auch Geld- oder andere Geschenke (etwa früher in Bayern traditionell die erste Uhr.)
[Bearbeiten] Trivia
Der Firmling ist ein bekanntes Theaterstück von Karl Valentin.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Knut Waldau/Helmut Betz/Ulrich Krauß: Abenteuer Firmung, München 2006.
- Georg Kretschmar: Firmung. In: Theologische Realenzyklopädie 11 (1983), S. 192-204 (mit weiterer Lit.)
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Weltkatechismus Nr. 1316 (1992) [1]
- ↑ Katholischer Erwachsenen-Katechismus (KEK) der Deutschen Bischofskonferenz, I. Band (1985), S. 340
- ↑ ebd. S. 341
- ↑ ebd.
- ↑ ebd.
- ↑ Sacrosanctum Concilium, Konstitution des 2. Vatikanischen Konzils über die heilige Liturgie (1963), Nr. 71 [2]
- ↑ SCHOTT Meßbuch, Feier der Osternacht [3]
- ↑ can. 889 § 2 [4]
- ↑ Gebetstext hier
- ↑ Weltkatechismus Nr. 1300 [5]
- ↑ Nr. 71 [6]
- ↑ vgl. etwa bei den Informationen des Erzbistums München und Freising hier
- ↑ ebenfalls S.C. Nr. 71 [7]
- ↑ KEK, I. Band, S. 340
- ↑ Prof. Dr. K. Hörmann, Lexikon der christlichen Moral (1969), Titel „Firmung“, Abschnitt 3, Unterabschnitt c2) [8]
- ↑ leviter eum in maxilla caedit, „schlägt ihn leicht am Kinn“, siehe hier
- ↑ bair. „Håt die Wâtschn aa nix ghoiffa!“, zum Beschimpfen eines Neugefirmten (Quelle dafür?)
- ↑ auf der Website der Kirche in der Schweiz: „Man hat die Firmung sinnvoll als geistlichen «Ritterschlag» bezeichnet, wodurch der Christ zum Kämpfer Christi, des Königs, bestellt und zugleich zum aktiven Laienapostel berufen wird.“
- ↑ im KEK, I. Band, S. 341 noch als Aufgabe bezeichnet
- ↑ vgl. etwa bei der katholischen Kirche in Kärnten hier
[Bearbeiten] Weblinks
- katholische Kirche in Deutschland: Die Firmung
- Informationen über den Firmkurs von Frank Reintgen & Klaus Vellguth und Informationen rund um die Firmvorbereitung
- Informationen zum Thema vom Erzbistum München und Freising
- Ideen, Methoden und Hintergrundinfos rund um Firmung und Firmvorbereitung, erstellt vom FirmAK der Kath. Jugend Österreichs