Flüchtlingsausweis
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Das Wort "Flüchtlingsausweis" wird zumeist synonym für den Reiseausweis für Flüchtlinge verwendet. Es kann sich aber auch um einen rein innerstaatlich verwendbaren Ausweis handeln, den einige Staaten nach Artikel 27 der Genfer Flüchtlingskonvention oder vergleichbaren innerstaatlichen Vorschriften an Flüchtlinge ausstellen, und aus dem die Flüchtlingseigenschaft hervorgeht. Insbesondere kann Grund für die Ausstellung sein, dass einem Flüchtling ausnahmsweise kein Reiseausweis für Flüchtlinge ausgestellt wird.
Im Recht der Bundesrepublik Deutschland ist nicht vorgesehen, dass Flüchtlinge neben dem Reiseausweis für Flüchtlinge und neben einem Aufenthaltstitel einen besonderen Ausweis erhalten, aus dem die Flüchtlingseigenschaft hervorgeht.