Freie Förderung
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Durch die Freie Förderung haben die Agenturen für Arbeit die Möglichkeit, maximal zehn Prozent Ihres Eingliederungtitels (Etat für Aktive Arbeitsmarktpolitik, also z.B. Weiterbildung, ABM, etc.) für Maßnahmen auszugeben, die nicht vom Gesetzgeber festgelegt werden.
Durch die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde den Agenturen für Arbeit die Möglichkeit gegeben, über ihren Eingliederungstitel frei zu verfügen. Es ist damit nicht mehr vorgegeben, wie viel Prozent davon für Weiterbildung, wie viel für ABM etc. zur Verfügung stehen. Im Rahmen dieser Entbürokratisierung wurde auch die Freie Förderung eingeführt.
Hintergrund ist die Tatsache, dass der Großteil der Maßnahmen vom Gesetzgeber beziehungsweise vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit genau geregelt ist. Förderdauer, -höhe und weitere Merkmale sind genau vorgegeben. Die Freie Förderung soll den Agenturen einerseits die Möglichkeit geben, Maßnahmen der lokalen Situation anzupassen. Zum Anderen sollen die Agenturen neue Wege ausprobieren können, die dann bei Erfolg auf ganz Deutschland ausgedehnt werden können (Best Practice).