Gelbe Autobahn
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Unter einer gelben Autobahn versteht man in Deutschland umgangssprachlich eine Bundesautobahn, Bundes- oder Landstraße, die nicht als Autobahn beschildert ist, jedoch baulich getrennte Richtungsfahrbahnen aufweist und somit einer Autobahn ähnelt.
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[Bearbeiten] Mögliche Gründe für gelbe Autobahnen
- Der Ausbaustandard liegt deutlich unter dem einer Autobahn (kleiner Regelquerschnitt mit zu schmalem Mittelstreifen oder ohne Standstreifen, enge Kurvenradien, plangleiche Kreuzungen...).
- Die Straße ist Fortsetzung einer überregionalen Autobahn und erfüllt am Endstück nur noch untergeordnete Zwecke (zum Beispiel die Hüttentalstraße in Siegen).
- Es handelt sich um ein bereits gebautes Teilstück einer wieder aufgegebenen Autobahnplanung.
[Bearbeiten] Beschilderung
Teilweise sind gelbe Autobahnen als Kraftfahrstraße ausgewiesen, so dass ähnliche Vorschriften gelten, wie auf Autobahnen. In einigen Fällen wie z. B. der B 6n oder der B 17 gibt es baulich keinen erkennbaren Unterschied, außer dass die Beschilderung gelb-schwarz statt blau-weiß ist.
Teilweise sind derartig ausgebaute Straßen auch nur für Fahrräder und Leichtkrafträder gesperrt, was ein Befahren mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen und das Betreten durch Fußgänger erlaubt.
[Bearbeiten] Tempolimits
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gilt auf einer gelben Autobahn nicht unbedingt ein Tempolimit für Kraftfahrzeuge unter 3,5 Tonnen. Sofern eine Straße über baulich getrennte Richtungsfahrbahnen oder zwei markierte Fahrspuren pro Richtung verfügt, gilt keine Geschwindigkeitsbeschränkung für PKW unter 3,5 Tonnen, es sei denn, dass eine solche ausdrücklich angeordnet worden ist. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gilt genau wie auf der Autobahn eine allgemeine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. (vgl. § 3(3)2.c StVO)
Für LKW besteht auf gelben Autobahnen ein Tempolimit von 60 km/h. Ist sie als Kraftfahrstraße beschildert, gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h.
[Bearbeiten] Maut
Seit 1. Januar 2006 gilt die Lkw-Maut auch für ausgewählte autobahnähnliche Bundesstraßen.
[Bearbeiten] Auswahl gelber Autobahnen
- B 2 zwischen Donauwörth und Augsburg
- B 3 im Abschnitt Marburg als Stadtautobahn
- B 4 zwischen Erlangen und Nürnberg
- B 6n
- B 9
- B 10
- B 17 zwischen Augsburg und Landsberg am Lech
- B 19n zwischen Kempten und Immenstadt
- B 26 zwischen Dieburg und Darmstadt
- B 29 zwischen Waiblingen und Schwäbisch Gmünd
- B 30
- B 33
- B 36 nördlich von Karlsruhe
- B 43a durch das Stadtgebiet von Hanau
- B 45 zwischen Hanau und Dieburg
- B 49 zwischen Wetzlar und Gießen - ab 2009 auch zwischen Wetzlar und Limburg
- B 72 Umgehung von Cloppenburg, ehemals geplant als A 34
- B 68/B 218 zwischen Bramsche-Hesepe und Bramsche-Pente sowie Wallenhorst und Osnabrück-Haste
- B 96n
- B101n im Abschnitt Kreuzung Heinersdorf bis Luckenwalde
- B 172a
- B 236n
- B 277a
- B 429
[Bearbeiten] Siehe auch
- Straßensystem in Deutschland
- Liste der Bundesautobahnen, die nicht als Autobahn beschildert sind
- Liste der Autobahnen, die keine Bundesautobahnen sind
- Kraftfahrstraße
- Schnellstraße
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