Ghettorentengesetz
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Das Ghettorentengesetz, eigentlich "Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungszeiten in einem Ghetto und zur Änderung des VI. Buches Sozialgesetzbuch (ZRBG)", ist ein deutsches Gesetz zur Anerkennung von freiwilliger Arbeit während der Zeit des Nationalsozialismus.
Das Gesetz wurde am 20. Juni 2002 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Er folgte damit einem Grundsatzurteil zum Ghetto Łódź (BSG 5 RJ 66/95, [1]), in dem festgestellt wurde, das solche Tätigkeiten "Merkmale eines ordentlichen Arbeitsverhältnisses aufweisen". Daraus ergeben sich Rentenansprüche über maximal 5 Jahre für Betroffene als auch Hinterbliebene von jüdischen Ghettobewohnern in ehemals von Deutschland besetzten Gebieten.
Qualifiziert ist, wer im oder außerhalb des Ghettos gearbeitet hat, aber im Ghetto nächtigte bzw. Ehepartner von Personen dieser Arbeitsverhältnisse. Die Antragsfrist endete im Juni 2003, andere Zwangsarbeiterrenten sind nicht anrechenbar. Gehaltsempfänger betreut die Deutsche Rentenversicherung Bund, verschiedene Regionalträger der Deutschen Rentenversicherungen je nach Nationalität die Arbeiter.
Als Separatleistung hat die Ghettorente nichts mit Wiedergutmachungs- oder Entschädigungsleistungen aus anderen Holocaust-Programmen zu tun. Allerdings ist die Ablehnungsquote mit 90% sehr hoch ([2], 2005) und Bewohner Osteuropas zumeist ausgeschlossen, da Sozialversicherungsverträge mit den jeweiligen Regierungen Direktzahlungen aus Deutschland ausschliessen.
[Bearbeiten] Weblinks
Handbuch zum Gesetz Hrsg. JCC