Handelsbeschränkung
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Der Ausdruck Handelsbeschränkung bezeichnet den Zustand eines zwischenstaatlichen Tauschhandels, der nötig wird, wenn ein Staat aufgrund fehlender Devisen keine Güter mehr importieren kann.
Handelsbeschränkungen werden erforderlich, wenn die Devisenreserven aufgebraucht sind und der Internationale Währungsfonds keine Handelskredite mehr bereitstellt.
Der Handel kann dann nur auf der Grundlage "Güter gegen Güter" fortgeführt werden. Dazu sind dann spezifische terms of trade zwischenstaatlich zu vereinbaren. Spezifische Terms of Trade dienen dem gegenseitigen Nutzen. Handelsbeschränkungen provozieren dann Gegenmaßnahmen, wenn diese Maßnahmen merkantilistisch sind, also dabei der gegenseitige Nutzen, außer Acht gelassen wird.
Handelsbeschränkungen können sinnvoll sein, um Staaten mit einem differenzierten Branchenmix, aber unmodernem technologischen Standard, den Übergang in die Weltwirtschaft zu erleichtern.
Beispiel: Nordkorea = Hilfen zur Modernisierung oder Volksrepublik China.