Heiratsversicherung
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Die Heirats- oder Aussteuerversicherung ist eine Form der kapitalbildenden Lebensversicherung, die von einem Versorger, i. A. dem Vater, für eine Tochter abgeschlossen wird. Bei Heiratsversicherungen gelten vielfach folgende Bestimmungen – selbstredend können diese von den hier dargestellten in Details abweichen.
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[Bearbeiten] Charakteristika
[Bearbeiten] Eintrittsalter
Die Tochter darf bei Abschluss der Versicherung das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
[Bearbeiten] Leistung bei Heirat oder Ablauf
Die Versicherungsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erfolgt
- zum 18. Geburtstag der Tochter, falls diese vor dem 18. Geburtstag heiratet,
- zum Zeitpunkt der Heirat, falls die Tochter zwischen dem 18. und 25. Geburtstag heiratet,
- zum 25. Geburtstag der Tochter, falls die Tochter bis dahin nicht geheiratet hat.
[Bearbeiten] Leistung im Todesfall
Stirbt die Tochter während der Laufzeit der Versicherung, so werden die bis dahin eingezahlten Prämien rückerstattet.
[Bearbeiten] Prämienzahlung
Der Versorger leistet regelmäßige Prämien, die Beitragszahlung endet jedoch
- bei Eintritt des Versicherungsfalles und
- bei Tod des Versorgers bzw. Tod der Tochter.
[Bearbeiten] Prämienbestandteile
Mit den Prämien müssen
- das Heiratsrisiko – die Versicherungsleistung kann ja bereits vor dem 25. Geburtstag der Tochter fällig werden – und
- ein Todesfallrisiko abgedeckt – wenn der Versorger stirbt, wird der Vertrag so fortgesetzt, als ob die Beiträge weiterhin bezahlt würden –
- die Versicherungssumme angespart,
- die Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherungsunternehmens abgedeckt
- und in Österreich die Versicherungssteuer von 4 % bezahlt werden.
Die garantierte Versicherungssumme kann daher infolge des hohen und daher teuren Heiratsrisikos durchaus kleiner sein als die Summe der bis zum Alter 25 zu zahlenden Beiträge.
[Bearbeiten] Überschussbeteiligung
Heiratsversicherungen sind so wie klassische gemischte Versicherungen überschussbeteiligt, neben Zins- und Kostengewinnen gibt es auch Risikogewinne, doch ist das Risikoergebnis bei dieser Versicherungsart häufig negativ.
Überschüsse werden i. A. verzinslich angesammelt und bei Vertragsende zusammen mit der Versicherungsleistung ausbezahlt.
[Bearbeiten] Ergänzungen
Die Aussteuerversicherung nimmt im Versicherungswesen insoferne eine Sonderstellung ein, als die Versicherungsleistung fällig wird, obwohl der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wird.