Hofrat
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[Bearbeiten] Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
Der Hofrat (oder Reichshofrat) ist die Bezeichnung für eine Behörde, die sich zwischen 1519 und 1564 im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation formierte. Es war eine über Regierung und Kammern stehende Revisionsinstanz. Gleichzeitig wurden die Mitglieder des Hofrats ebenfalls „Hofrat“ genannt.
Anfang des 17. Jahrhunderts wurde der Hofrat durch den Geheimen Rat ersetzt. Bekanntester Vertreter war Geheimrat Goethe. Nach Ablösung des Hofrats als Behörde blieb der Titel „Hofrat“ bestehen. Er wird von verschiedenen Regierungen verliehen, meist als Auszeichnung für verdiente Beamte.
[Bearbeiten] Österreich
In Österreich blieb der Hofrat als Titel bestehen und überlebte sogar das Ende der Monarchie und den 2. Weltkrieg. Auch heute noch gibt es Hofräte in Österreich, obwohl es keinen (Kaiser-)Hof mehr gibt. Der Titel ist ungefähr mit dem deutschen Ministerialrat vergleichbar - wobei es einen solchen Titel auch in Österreich gibt.
Heute können in Österreich typologisch vier Gruppen von Hofräten unterschieden werden.
Die größte Gruppe bilden Beamte des Bundes (Akademikerlaufbahn), die den Titel im Wege der Beförderung verliehen erhalten haben (Verwendungsgruppe A, Dienstklasse VIII). Im neuen Schema des Bundes - seit wenigen Jahren gültig - ist es hingegen relativ leicht, diesen Titel auch im Weg der Zeitvorrückung zu erhalten; es muss aber eine entsprechende Bewertung des Arbeitsplatzes damit verbunden sein (Laufbahn Verwendungsgruppe A1/Funktionsgruppe 2 und höher). Da im Zuge der Verwaltungsreform die Zahl der in der Verwendungsgruppe A1/Funktionsgruppe 2 verwendeten Dienstposten stets erhöht wurde, wird es künftig zu einer "Titelinflation" ab einer Laufbahn der Verwendungsgruppe A1/Funktionsgruppe 2 und höher kommen. Der Hofratstitel ist in der hier genannten Gruppe somit ein Berufstitel für akademische Bundesbeamte unterhalb des „Sektionschefs“, gleichrangig dem Ministerialrat und dem Parlamentsrat.
Zweitens kann an Bundesbeamte der höheren, aber auch der "mittleren Laufbahn" (Maturanten, Abiturienten), beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, der Titel am Ende der aktiven Berufslaufbahn verliehen werden (eher selten; im Beamtenjargon auch "Grabsteinhofrat" genannt). Dies betrifft insbesondere Bundesbeamte des "gehobenen Dienstes" im Bundeskanzleramt sowie in diversen Bundesministerien.
Auch Beamte, deren Laufbahnen diesen Titel nicht vorsehen (z.B. Direktoren der Höheren Schulen) können den Hofratstitel erhalten. Es kann zutreffen, dass außerschulisches Engagement, etwa auch für politische Parteien, durchaus förderlich ist.
Eine weitere Gruppe sind die akademischen Beamten der Bundesländer-Verwaltungen, die "Landes-Hofräte." Hier gibt es teilweise noch den „Wirklichen Hofrat“ und, in Niederösterreich, den "Vortragenden Hofrat." Das Wort „wirklich“ meint jedoch nicht, dass die anderen Hofräte keine realen seien, sondern eher „wirkende“, im Sinne von "Imperium" habend.
Viertens gibt es als österreichisches Spezifikum den "Society-Hofrat", den eigentlichen ""Hofrat h.c." (aufzulösen mit "honoris causa"). Der österreichische Bundespräsident kann über Antrag eines Fachministers, der Regierung, den Titel auch an Personen verleihen, die niemals Beamte waren. Wenn es jemand nicht schafft, den Hofratstitel zu erhalten und sehr auf Titel erpicht ist, kann er versuchen, ersatzweise den ebenfalls vom Bundespräsidenten verliehenen Titel eines Professors zu erhalten (er muss keinen einzigen Tag eine wie immer geartete Lehrtätigkeit ausgeübt haben).