Homologation
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Mit Homologation wurde im engeren Sinn die gerichtliche Beglaubigung der Übereinstimmung von Schriftstücken bezeichnet. In Luxembourg wird beispielsweise die Anerkennung ausländischer (insb. deutscher) Zeugnisse mit Homologation bezeichnet.
Der Wortsinn hat sich mittlerweile stark erweitert: inzwischen wird damit eine umfangreiche Zulassungsprozedur bezeichnet, mit der auf der Basis von Zulassungsvorschriften überprüft wird, ob die Leistungsmerkmale von Liefergegenständen so beschaffen sind, dass diese zugelassen werden können und ein Zertifikat der Homologation erhalten können. Beispiel: Voraussetzung für die Lieferung von Einrichtungen für Mobilfunknetze nach China ist eine Homologation dieser Einrichtungen. (s. auch der Begriff "Homologierung", der mittlerweile synonym verwendet wird.)
Der Begriff der Homologation wird vor allem für die Automobilindustrie zunehmend wichtiger. Für die Zulassungsfähigkeit müssen Fahrzeuge so konfiguriert werden, dass diese den länderspezifischen Gesetzmäßigkeiten entsprechen. Die heutige Herausforderung für die Autoindustrie liegt hauptsächlich bei der Erfüllung von zahlreichen Abgas- und Crashvorschriften. Die Vorschriften sind aber weltweit sehr unterschiedlich. Während manche Länder gar keine Vorschriften für Zulassung erheben, sind andere sehr stark (z. B. EU, Japan etc.) reglementiert. Die Richtlinien sind teilweise so komplex und unterschiedlich, dass die technische Umsetzung für die Fahrzeuge umfangreiche und vorausschauende Planungen erfordert.
Als Grundlage der heute bekannten Homologation in der Automobilindustrie kann die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) genannt werden. Die meisten Regelungen der Zulassung von Fahrzeugen entstammen diesen Bestimmungen. Im heutigen Recht ist das Europäische Rechtssystem innerhalb der EU maßgeblich. Heute sind für die Zulassung von Fahrzeugen mehr als 40 sogenannter Systemgenehmigungen notwendig. Diese beschreiben ein Fahrzeug in Baugruppen wie Bremse, Beleuchtung, Sitzen, Gurte, Glas um nur einige zu nennen. Erst wenn zahlreiche Beschreibungen dieser Systeme und dazu gehörende Tests abgeschlossen sind, kann die Gesamtzulassung beantragt werden. Die Daten der Gesamtfahrzeuggenehmigung erzeugt den Datensatz, aus dem der Europäische Fahrzeugbrief entsteht, welcher in jedem EU-Mitgliedstaat die Zulassung des Fahrzeuges ermöglicht. Jeder Staat kann zwar immer noch Fahrzeuge alleine nach nationalem Recht zulassen, was aber keine Garantie für eine Zulassung in einem anderen Staat darstellt. Hingegen ist die Europäische Zulassung eine Verpflichtung, Fahrzeuge in jedem EU- Mitgliedstaat zulassen zu können. Der Hersteller kann eine Zulassung in jedem EU-Mitgliedstaat einreichen. Also kann ein deutscher Hersteller seine Produkte auch z. B. in Spanien zulassen und dann ohne neue Zulassung auch in England verkaufen.
[Bearbeiten] Motorsport
Im Bereich der Tourenwagen werden nach Erreichen bestimmter Mindeststückzahlen ganze Fahrzeuge oder auch nur Motoren (für Formelwagen, nicht nur Markenformeln) von der Sportbehörde erfasst und in einem Homologationsblatt beschrieben.
Außerdem unterliegen zunehmend mehr Teile der Sicherheitsausrüstung (Sitze, Fahrerausrüstung, Gurte) einer zeitlich immer enger werdenden Homologationsfrist. Da diese Teile ausschließlich der eigenen Sicherheit dienen, werden die Fahrer gezwungen, Neuteile zu kaufen, selbst wenn die alten dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis noch entsprächen.