Homosexualität in Liechtenstein
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Homosexualität in Liechtenstein ist gesellschaftlich anerkannt, es besteht aber bisher keine staatliche Anerkennung von homosexuellen Partnerschaften.
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[Bearbeiten] Legalität
1989 hob das Fürstentum Liechtenstein das Totalverbot homosexueller Handlungen (§§ 129 und 130 StGB) auf und führte die fast wortgleichen Paragraphen wie in Österreich ein (§ 208 StGB Schutzaltersgrenze, § 209 StGB Prostitution, § 220 StGB Informationsverbot, § 221 StGB Vereinsverbot). Im Dezember 2000 wurde die ersatzlose Streichung aller 4 Paragraphen beschlossen, welche im Jahre 2001 in Kraft trat.
[Bearbeiten] Antidiskriminierungsgesetze
Ein Antidiskriminierungsgesetz, das sexuelle Identität miteinbezieht, steht gerade zur parlamentarischen Debatte.
[Bearbeiten] Lebenspartnerschaften
Es gibt keine gesetzliche Anerkennung von homosexuellen Paaren. Nur im Jahr 2001 erarbeitete die Freie Liste, eine der drei Parteien Liechtensteins, einen derartigen Gesetzesentwurf. Das Gesetz wurde vom Parlament gebilligt und mit Bitte um Kenntnisnahme an die Regierung weitergegeben. Dessen Entwurf für die eingetragene Partnerschaft wurde im Sommer 2003 wiederum vom Parlament abgelehnt.
[Bearbeiten] Gesellschaftliche Situation
1998 wurde mit Flay erstmals eine Schwulen- und Lesbenorganisation gegründet, die vereinzelt soziale Projekte für Schwule und Lesben aus dem Dreiländereck der Regionen Vorarlberg, Rheintal und Liechtenstein organisiert.