Kabelkran
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Ein Kabelkran besteht aus zwei Masten oder Türmen, deren Spitzen mit einem Stahlseil verbunden sind. Auf dem Stahlseil befindet sich eine verfahrbare Laufkatze, an deren Hubseil die Last angehängt, gehoben und gesenkt wird. Mit einem Zugseil kann die Laufkatze mit der Last horizontal verfahren werden.
Die Masten können ggf. selbst verfahrbar und/oder verschwenkbar sein und damit das Einzugsgebiet der Anlage erweitern. Kabelkrane werden bei sehr großen Spannweiten von mehreren hundert Metern bis zu einigen Kilometern z.B. über Täler verwendet.
Für Schiffswerften wurden die Masten der Kabelkrananlagen oft als feststehende Portale mit mehreren parallelen Tragseilen zwischen den Portalquerbalken über den Helgen ausgeführt.
Kabelkräne finden auch beim Holzrücken Anwendung. Vereinzelt gab es, für Sonderfälle, auch Konstruktionen mit drei Seilen zur Positionierung (vgl. David) bzw. unter Einsatz eines Ballons.