Kammerjunker
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Kammerjunker war ursprünglich ein junger Adeliger, der die Aufgabe hatte, eine fürstliche Person in deren Zimmern zu bedienen. Zu Zeiten des Absolutismus war dies ein von realen Pflichten oft weitgehend entbundener Rang an einem Königs- oder Fürstenhof. Der Kammerjunker stand unter der Befehlsgewalt des Hofmarschalls. Sein Rang lag unter dem des Kammerherren und über dem Rang des Kammerpagen. An Höfen mit dem österreichisch-burgundischen Zeremoniell wird der entsprechende Rang mit Truchsess angegeben.
Bei dem Begräbnis des Kurfürsten Johann Georg II. zu Sachsen im Jahr 1680 sind 38 Kammerjunker verzeichnet. Im Jahr 1753 gab es am sächsischen Königshof Augusts III. 88 Kammerjunker und im Jahr 1775 am Hof des Herzogs Karl Eugen von Württemberg insgesamt 70.
[Bearbeiten] Literatur
Johann Georg Krünitz: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft in 242 Bänden erschienen von 1773 bis 1858. Online hier [1]