Kraftfahrer
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Kraftfahrer, Kraftfahrzeugführer, Kfz-Führer oder auch Fahrzeugführer wird die Person bezeichnet, die ein Kraftfahrzeug führt und lenkt. Alle diese Begriffe werden in uneinheitlicher Weise in den Gesetzen zur Regelung des Straßenverkehrs in Deutschland (StVG, StVO, StVZO, FeV), Österreich (KFG, FSG, StVO) und der Schweiz verwendet. In den Schweizer Medien werden häufig die Begriffe Automobilist und Autolenker verwendet, umgangssprachlich bezeichnet man einen Personenwagenlenker gemeinhin als Autofahrer.
Üblicherweise benötigt man zum Führen (umgangssprachlich „Lenken“) von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr eine Fahrerlaubnis (Lenkberechtigung, Fahrberechtigung) und einen Führerschein (Führerausweis), der eine vorhergehende Ausbildung und Prüfung sowie Fahreignung voraussetzt.
Siehe auch:
- Fernfahrer
- Kradmelder
- Berufskraftfahrer (in Deutschland und Österreich verbreitete Bezeichnung)