Kreditkartenreiterei
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Der Begriff Kreditkartenreiterei bezeichnet die nicht vertragsgemäße Beschaffung liquider Mittel unter Zuhilfenahme einer Kreditkarte.
Abgeleitet von Scheckreiterei wird der Begriff eher bankintern verwendet.
Mittels einer Kreditkarte wird am Geldautomaten Bargeld abgehoben und auf ein Bankkonto eingezahlt. Dadurch dass die Kreditkartenumsätze erst am Ende des Abrechnungszeitraums (z. B. Monatsende) vom Bankkonto belastet werden, wird dadurch eine Beschaffung von liquiden Mitteln auf Kredit erreicht.
[Bearbeiten] Probleme
- eine Kreditbeschaffung, bzw. Dispoausweitung findet ohne vorhergehende Vereinbarung mit der Bank statt
- der Bank entsteht ein Zinsnachteil, dadurch dass Geld nicht über das sollverzinste Konto abgehoben wird, sondern die Abrechnungsmodalitäten der Kreditkarte ausgenutzt werden
- der Kreditkarteninhaber ist in der Regel durch die AGB der Kreditkarte verpflichtet, Verfügungen nur im Rahmen der Liquidität des Bankkontos zu tätigen.
[Bearbeiten] Strafrecht
Sofern keine schwerwiegende Betrugsabsicht unterstellt werden kann, ist die Kreditkartenreiterei strafrechtlich wenig relevant, dürfte aber zur Bonitätskündigung durch das ausgebende Bankinstitut führen, unter Umständen zur Kündigung der gesamten Kundenverbindung.
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