Diskussion:L-Übungsfahrt
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Ein paar Verbesserungsvorschläge/Fragen:
- man könnte bei dem Mindestalter des Fahrschülers das 1/2 Jahr (ich nehme an, dass es Jahre sind) präzisieren. Wenn z.B. jemand am 31.8. geboren ist, darf er dann am 1.3. fahren? Das sind nur 181 bzw. 182 Tage, also weniger als ein halbes Jahr. - Was ist eine Theorie-, was eine Praxiseinheit? - "Klasse B" mit Führerschein verlinken.(?) - Fahrzeuge unterziehen sich nicht selbst, sondern werden einer Überprüfung unterzogen ;-)
Abschalom 17:42, 22. Aug 2006 (CEST)
das mit 17 1/2 jahren (sprich: siebzehn einhalb jahren) muss exakt eingehalten werden! beispiel: du bist ab 13. 3. 1989 geboren, dann darfst du erst ab dem 13. 9. 2006 (mit 17 1/2) mit der ausbildung anfangen! komisch, aber wahr! lg --Jacktd 13:05, 28. Aug 2006 (CEST)
- So komisch ist das auch wieder nicht; Fallfristen gibt es im Rechtswesen eigentlich überall (weil: wo ziehe ich sonst die Grenze? Wenn statt 6 Monaten auch 6 Monate und 7 Tage gehen würden: warum nicht auch 6 Monate und 14 tage? usw.) lg Kksen 13:47, 28. Aug 2006 (CEST)
Ich als Fahrschüler, der in Bälde von der L-Fahrt Gebrauch machen wird, weiß, dass es nicht mindestens 8 sondern 10 Fahrstundeneinheiten sein müssen. weiters entspricht 0,05 mg/l alkohol/atemluft 0,1 promil, nicht 0,01.
- ich als fahrschüler, der seit oktober davon gebrauch macht weiß, dass es 8 praxisstunden min. sein müssen. und die 1000 km vorschrift gibts auch nicht. --Jacktd 14:16, 30. Jan. 2007 (CET)
- Schau mal da nach: § 122 KFG und § 65b KDV (www.ris.bka.gv.at) LG Kksen 22:44, 31. Jan. 2007 (CET)
Find ich interessant, dass das von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich ist.. Vielleicht sollten wir die mindeststunden im Text relativieren?
- inwiefern? was sollten wir hinschreiben? --Jacktd 22:42, 30. Jan. 2007 (CET)
keine ahnung.. nur komisch irgendwie
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- Liebe Leute, ein Beitrag zur Aufklärung:
es müssen zwei Fälle unterschieden werden:
a) das "L" wird zusätzlich zu einer "normalen" Fahrschulausbildung genommen, um nach Lust und Laune zusätzlich üben zu können: dann reichen 8 Kurslektionen und 6 Fahrlektionen (weil damit die Bewilligung bei der Behörde beantragt werden kann). Die 1.000 km samt Fahrtenbuch sind nicht notwendig; dafür muß aber die als Ersatz die komplette Fahrschulausbildung absoilviert werden.
b) das "L" wird neben der (minimalen) Fahrschulausbildung genommen, um Fahrstunden zu sparen: dann gilt das, was ich im Artikel bezüglich der weiteren Schulung ergänzend geschrieben habe.
Die Frage ist: was erwartet der geneigte Nutzer / die geneigte Nutzerin des Online-Lexikons an Information beim Aufruf des Schlagwortes? LG Kksen 22:40, 31. Jan. 2007 (CET)
- okay, das hör ich zum ersten mal muss ich gestehen... ich bin dafür dass wir beide varianten aufführen im artikel! somit haben wir das umfangreiche "angebot"... --Jacktd 16:13, 1. Feb. 2007 (CET)