Maoam
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Maoam (gesprochen „Ma-o-am“) ist eine Süßware, ein Kaubonbon des Süßwarenherstellers Haribo. Maoam gibt es in verschiedenen Geschmacksrichtungen. Üblicherweise werden fünf Stück einer Sorte zu einem Päckchen zusammengepackt und mehrere dieser Päckchen verschiedener Geschmacksrichtungen als Stange verpackt verkauft.
[Bearbeiten] Geschichte
Edmund Münster übernahm im Jahre 1900 das "Düsseldorfer Lakritzenwerk". Bis in die 1930er Jahre standen Lakritze-Produkte im Vordergrund, 1930/31 übernahm Edmund Münster aus dem Ausland die Lizenz für die Produktion eines fruchtigen Kaubonbons mit dem Kunstnamen "MAOAM". Im August 1930 beantragte er beim Amtsgericht Düsseldorf den „Musterschutz für das Erzeugnis MAOAM, Kaubonbon ohne Gummi, aus Zucker, Syrup und anderen Zutaten“.
Bereits damals hieß es: Das Bonbon sei „in Wachspapier eingepackt. 5 Bonbons bilden ein Päckchen,… 50 Päckchen bilden einen Karton…“ Dieser Musterschutz schützte den Namen Maoam sowie das Produkt an sich.
Bereits Ostern 1931 bot Edmund Münster seinen Kunden Maoam erstmalig an. Schon zu dieser Zeit gab es das typische Maoam-Logo, das bis heute in wenig veränderter Form verwendet wird. Sehr schnell fanden sich Nachahmer dieses Kaubonbons, was auf den Erfolg des Produktes zurückzuführen war. Nach dem Krieg startete Edmund Münster sofort wieder mit der MAOAM-Produktion. Bis heute ist Maoam eines der beliebtesten Kaubonbons geblieben.
[Bearbeiten] Gesellschaftliche Einflüsse
Sprichwörtlichkeit hat Maoam mit einer Fernsehwerbung in den 1970er und 1980er Jahren erlangt. Zwei Beispiele:
- Auf der Höhe der Nach-1968er-Studenten- und Schülerbewegung, als Demonstrationszüge auch Plakate von u. a. Mao zeigten, warb die Firma mit demonstrierenden und diszipliniert „Maoam!“ skandierenden Kleinkindern.
- Ein verzweifelter Schiedsrichter wendet sich an das grölende Publikum: „Wollt Ihr Verlängerung?“ – „NEIN!“ – „Wollt Ihr Elfmeterschießen?“ – „NEIN!“ – „Was wollt Ihr denn?“ – „MA-O-AM!“ Die Antwort „Maoam“ wurde zum Synonym dafür, dass alle angebotenen Vorschläge abgelehnt werden.