MiFID
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Die MiFID (Markets in Financial Instruments Directive, dt. Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, ebenso amtlich als Kurzform auch: Finanzmarktrichtlinie) ist eine Richtlinie der EU zur Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt.
Die Richtlinie wurde veröffentlicht unter dem offiziellen Titel:
- Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates
Anfang Februar 2006 hat die Europäische Kommission Entwürfe für die Durchführungsmaßnahmen der Richtlinie veröffentlicht, das Europäische Parlament stimmte einer Fristverlängerung zur Umsetzung zu, demnach müssen die Mitgliedstaaten nunmehr die MiFID samt Durchführungsrichtlinie spätestens zum 31. Januar 2007 in Kraft setzen. Die Vorschriften selbst müssen spätestens ab dem 1. November 2007 Anwendung finden.
Die MiFID ist ein wesentlicher Punkt im Aktionsplan der Europäischen Kommission für Finanzdienstleistungen (FSAP - Financial Services Action Plan). Ziele sind ein verbesserter Anlegerschutz, ein verstärkter Wettbewerb und die Harmonisierung des europäischen Finanzmarktes. Auf Grund starker struktureller Veränderungen in den Wertpapiermärkten Europas kann die Richtlinie als Antwort auf viele offene Fragen gesehen werden.
Als Grundlage für die Konzeption der MiFID kann man die Zielsetzung sehen, dass Anleger - sowohl private als auch organisierte - befähigt werden, leichter innerhalb der EU, aber auch über ihre Grenzen hinweg, zu investieren. Ebenfalls erleichtert werden Wertpapierdienstleistungen. Die Europäische Kommission versucht des Weiteren einen Wettbewerbsmarkt zu schaffen, der gleiche Bedingungen für alle europäischen Handelsplätze fördert. Diese Anstrengungen implizieren logischerweise jedoch auch Schutzmaßnahmen für Verbraucher genauso wie Anleger. Diese Aufgaben hat sich die EU-Kommission auf die Fahne geschrieben und scheint diesen Schutz auch sicherstellen zu wollen.
[Bearbeiten] Zweck, Inhalt der Richtlinien
Die bestehenden nationalen Regelungen zur Abwicklung von Finanzdienstleistungen sollen mit Bestimmungen zum Anlegerschutz, verbesserter Transparenz der Finanzmärkte und Integrität der Finanzdienstleister erweitert werden. Wesentliche Regelungen betreffen:
- Best Execution umfasst die Verpflichtung für die Abwicklung eines Finanzmarktgeschäftes auf mehreren Marktplätzen nach dem besten Abschluss zu suchen.
- Die Finanzmarktgeschäfte müssen dabei so dokumentiert und archiviert werden, dass die Einhaltung der Best Execution und anderer MiFid-Bestimmungen gegenüber den Aufsichtsbehörden nachgewiesen werden kann..
[Bearbeiten] Nachteile für den Anleger
- Bei Falschberatung liegt die Beweislast weiterhin beim Anleger. Dieser kann nicht auf die Aufzeichnungen zugreifen.
- Nicht alle Vorschriften gelten gleichermaßen für alle Anlageprodukte, so müssen beispielsweise geschlossene Fonds keine Vorschriften einhalten, offene Fonds nur teilweise – Zertifikate und Hedgefonds hingegen sind strengstens unterworfen.
- Reine Fondsvermittler sind von der MiFID nicht betroffen.
[Bearbeiten] Weblinks
- Volltext der Richtlinie auf EUR-Lex
- Text der Richtlinie 2002/92/EG
- Informationsschreiben des BaFin zur MiFID vom 26.10.2005, Az. WA 15 - W 7720 - 2005/0021
- Referentenentwurf zu den deutschen Gesetzesänderungen
- Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)
- Materialien und Linksammlung zur nationalen Umsetzung