Parklücke
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Eine Parklücke ist im eigentlichen Sinne ein freier Raum auf einer öffentlichen Verkehrsfläche, der zeitweise oder dauernd zum Abstellen eines Kraftfahrzeuges genügend Platz bietet. Die Parklücke wird von motorisierten Verkehrsteilnehmern, da kostenlos, dem gebührenpflichtigen Parkplatz naturgemäß vorgezogen.
Die hohe Quote an Automobilen hat aber gerade in Innenstädten zu einer enormen Parkdichte geführt und freie Flächen für Kraftfahrzeuge sehr knapp werden lassen. Umgangssprachlich hat dies dazu geführt, dass auch ein freier Abstand zwischen zwei Autos auf abmarkierten Parkflächen (sowohl auf öffentlichem wie privatem Grund oder im Parkhaus) als Parklücke bezeichnet wird.
Beim Gerangel zweier Autofahrer um eine freie oder frei gewordene Parklücke gilt das Prinzip Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wer die Stelle zuerst erreicht und einfahrbereit ist, das heißt rückwärts einparken will, erhält nach § 12 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Vorrecht gegenüber jenem, welcher mit seinem Auto vorwärts die Parklücke zu belegen beabsichtigt.
Das Freihalten von Parklücken durch eine Person gilt als allgemeine Verkehrsbehinderung im Sinne von § 1 Absatz 2 StVO und ist deshalb unzulässig. Keinen Vorzug vor anderen Kraftfahrern erhält auch jener wartende Autofahrer, der neben der Reihe geparkter Fahrzeuge auf eine bald freiwerdende Parkgelegenheit hofft.
Siehe auch: Parkplatz
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |