PSA-Benutzungsverordnung
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Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist eine deutsche Verordnung zur Umsetzung von EU-Richtlinien im Arbeitsschutz.
Basisdaten | |
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Kurztitel: | PSA-Benutzungsverordnung |
Voller Titel: | Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit |
Typ: | Bundesgesetz |
Rechtsmaterie: | Arbeitsrecht |
Gültigkeitsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Abkürzung: | PSA-BV |
FNA: | 805-3-1 |
Verkündungstag: | 4. September 1996 (BGBl. I 1996, S. 1841) |
Aktuelle Fassung: | 4. September 1996 (BGBl. I 1996, S. 1841) |
Die Verordnung regelt die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) durch den Arbeitgeber sowie deren Benutzung durch die Beschäftigten (§1).
§2 beschreibt die grundlegenden Anforderungen, die der Arbeitgeber bei Beschaffung, Wartung, Lagerung und Instandhaltung zu beachten hat.
§3 enthält Hinweise für die Unterweisung der Mitarbeiter über die Benutzung von PSA.
Gemäß §3 Abs. 3 ArbSchG hat grundsätzlich der Arbeitgeber die entstehenden Kosten zu tragen.
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