Psychomarkt
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Die Bezeichnung Psychomarkt steht für die Vielfalt der Anbieter und Angebote psychologischer Dienstleistungen (z. B. Psychologische Diagnostik, Beratung, Lebenshilfe, Persönlichkeitsentwicklung, Therapie, andere Personaldienstleistungen u.v.m.), wobei der negative Beigeschmack des Begriffes aufgrund der großen Anzahl konkurrierender Angebote und deren unterschiedlicher, schwer zu überprüfender sowie oft fragwürdigen Qualität bewusst in Kauf genommen wird.
Das Bedürfnis nach Konsumentenschutz und Qualitätssicherung auf diesem Gebiet hat dazu geführt, in Deutschland einen "Gesetzentwurf über Verträge auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe und der Persönlichkeitsentwicklung" ("Kurzbezeichnung Psychomarkt-Gesetzentwurf") einzubringen. Er ist 2004 im Bundesrat gescheitert. Unter anderem sollten die Anbieter darin verpflichtet werden, Auskunft über ihre Qualifikation und die angewandten Methoden zu geben, um die Qualität einschätzbar zu machen. Ein Grund für das Scheitern waren Konsensfindungs-Probleme bei der Definition von Qualität, ein weiterer die Frage, welche der zahlreichen Angebote unter diese Bezeichnung fallen.
Die Qualitätsbeurteilung wird erschwert, weil gesetzliche Grundlagen und Normative für den Bereich psychologischer Dienstleistungen und deren Anbieter in den meisten Ländern fehlen oder unvollständig sind. Qualtitätsnormen für die Psychologische Diagnostik sind zwar vorhanden, sie haben aber keine gesetzlich bindende Kraft. Für andere Bereiche (z. B. Beratungsleistungen und viele Methoden zur Persönlichkeitsentwicklung) fehlen allgemein anerkannte Normen vollständig.
Deshalb wird auch der Weg gesehen, den Marktteilnehmern mehr Wissen, mehr Informationen zur Verfügung zu stellen:
Einschätzung der Qualität angebotener Dienstleistungen
Bisher wurden Qualitätsanforderungen für psychologische Dienstleistungen fachintern (Berufsordnung Deutschland, s.u.) definiert. Die Einhaltung ist nicht bindend, wenn es sich um nichtpsychologische Anbieter handelt. Neuere Initiativen, wie DIN 33430 für die Eignungsdiagnostik, wenden sich daher an die Auftraggeber psychologischer Dienstleistungen - letztere gehört aber zu den nicht verbindlichen DIN-Normen, deren Einhaltung auf Freiwilligkeit beruht. Weil es sich um einen "Markt" handelt, sind Information und Aufklärung der Verbraucher (Auftraggeber) Möglichkeiten, über die Nachfrage Einfluss auf die Angebote zu nehmen.
Einschätzung der Qualifikation der Dienstleister
Ein Schutz von Berufsbezeichnungen (Titelschutz) würde nur dann greifen, wenn bestimmte Tätigkeiten bestimmten Berufen vorbehalten blieben (wie bei Psychotherapie in Deutschland und Österreich). Innerhalb der Wirtschaftspsychologie sind die meisten Tätigkeitsfelder aber nicht an bestimmte Qualifikations-Voraussetzungen gebunden (z. B. die gesamte Personaldiagnostik).
- In Deutschland ist der Titel "Diplompsychologe/-psychologin" geschützt (und darf nur mit dem entsprechenden Abschluss geführt werden). Des Weiteren ist die Tätigkeit auf dem Gebiet der Psychotherapie gesetzlich geregelt (s.u.).
- In Österreich existiert ein Psychologengesetz, welches den Titel Psychologe und die Tätigkeit schützt, eingeschlossen die Psychotherapie.
- In der Schweiz ist ein Psychologiegesetz in der Vernehmlassung, welches weitreichende Konsequenzen für psychologische Angebote haben würde.
Aktuell ist die Situation sowohl bezüglich des Titelschutzes als auch der Qualitätssicherung der Angebote noch offen. Die genauere Definition von Qualität wird als gangbarer Weg gesehen, diesen Zustand zu verändern.
[Bearbeiten] Weblinks
Deutschland
- Ethische Richtlinien/Berufsordnung der Fachgesellschaften, die Psychologen einhalten
- Psychotherapeutengesetz in Deutschland, was Titelschutz und Tätigkeitsschutz für die Psychotherapie regelt
Schweiz
Österreich