Diskussion:Rehabilitation
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[Bearbeiten] Begriffserweiterung nötig?
Ich formuliere gerade einen Artikel Vergangenheitsbewältigung. Dort würde Rehabilitation auch im Sinne von "Aufheben eines (NS-Unrechts-)Urteils" gebraucht und auch eine Wiedereinsetzung in die alte Position als Beamter sowie die Wiedererstattung von zu Unrecht konfiszierten Grundstücken im Sinne von "Wiederherstellung der alten Rechtsposition" würde unter diesen Begriff fallen. --Holgerjan 12:54, 24. Apr 2005 (CEST)
- Hallo Holgerjan, Du hast sicherlich Recht mit deinem Hinweis, dass der Artikel bisher lediglich die medizinische Bedeutung erläutert. Allerdings wäre deine Definition IMHO zu speziell, es sollte korrekterweise eine Erläuterung der allgemeinen juristischen Bedeutung im Sinne von 'Wiederherstellung einer unbescholtenen Vita' darstellen (z.B. auch nach 'Rufmord', etc.)... --NB > + 13:30, 24. Apr 2005 (CEST)
- Wenn ein entsprechender Artikel über juristische Rehabilitation existiert, sollte er mittels einer Wikipedia:Begriffsklärung Typ II verlinkt werden. --MBq 22:40, 22. Jul 2006 (CEST)