Reisesicherungsschein
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Der Reisesicherungsschein ist ein in Deutschland übliches Versicherungsinstrument, mit welchem Anzahlungen und Restzahlungen von Reiseleistungen an Reiseveranstalter abgesichert werden müssen. Wichtig ist dabei die rechtliche Qualifizierung des Status als Veranstalter, die sich u. a. aus der Koppelung mindestens zweier ansonsten unabhängiger Reiseleistungen ergibt, also zum Beispiel Flug und Hotel. Reisebüros in Deutschland vermitteln eigentlich nur noch Reisen von akkreditierten und versicherten Veranstaltern, da nur dann sichergestellt ist, dass die Kundenanzahlungen im Falle eines Konkurses abgesichert sind und bereits auf einer Reise bei diesem zahlungsunfähig gewordenen Reiseveranstalter die Rückreise sichergestellt ist.