Rheinau (gemeindefreies Gebiet)
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Das gemeindefreie Gebiet Rheinau liegt im baden-württembergischen Landkreis Ortenaukreis. Es ist der rechtsrheinisch, auf bundesdeutschem Gebiet liegende Gemarkungsteil der französischen Gemeinde Rheinau im Elsass (Rhinau).
1648 wurde der Rhein als Staatsgrenze zwischen dem Königreich Frankreich und dem Römischen Reich festgelegt. Dabei wurde keine Rücksicht auf Gemeinden genommen, deren Gemarkung (Bann) sowohl links- als auch rechtsrheinisch lag - es hatte auch keine besonderen Auswirkungen auf das Gemeindeleben. Erst mit der weiteren rechtlichen Ausgestaltung der Staatsgrenzen wurden diese auch auf kommunaler Ebene wirksamer. Häufig wurden dann solche Gemarkungsteile auf umliegende Gemeinden verteilt (auch das gemeindefreie Gebiet Rheinau war 1938-1945 auf Rust und Kappel aufgeteilt gewesen) oder aber weiterhin von der "ausländischen" Gemeinde kommunal verwaltet (wie es im Falle des Konstanzer Tägermoos der Fall ist).
[Bearbeiten] Literatur
- Das Land Baden Württemberg, Band VI, Stuttgart 1982, S. 312 und 316.