Tempolimit
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Das Tempolimit, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, zulässige Höchstgeschwindigkeit oder Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein verbindlicher Grenzwert für die Geschwindigkeit, die nicht überschritten werden darf.
Es kann generell per Verordnung festgelegt oder durch Verkehrszeichen gekennzeichnet sein und gilt für bestimmte Fahrzeuge, Beförderung bestimmter Güter oder auf bestimmten Strecken von Straßen, Schienen- oder Wasserwegen sowie im Luftraum.
[Bearbeiten] Anwendung
Wurden Tempolimits ursprünglich hauptsächlich zum Schutz der Verkehrsteilnehmer selbst, sowohl der Kraftfahrzeuge als auch der Fußgänger verhängt, so werden sie zunehmend auch aus Umweltgründen, wie Lärmschutz oder Feinstaubbelastung verordnet. Auch kann versucht werden, durch Geschwindigkeitsbegrenzungen eine energiesparende Fahrweise herbeizuführen. Europaweit besteht ein generelles Tempolimit in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Deutschland.
In Deutschland ist die Einführung eines landesweit geltenden Tempolimits immer noch umstritten. Da ein Tempolimit als unmittelbare Einschränkung empfunden wird, seine positive Wirkung aber für die Fahrer nicht direkt spürbar ist,[1] wird ein generelles Tempolimit von vielen Menschen in Deutschland immer noch als unwirksame „Verzichtsstrategie“ [2] empfunden und abgelehnt. Widerstand gegen ein generelles Tempolimit leistet auch die deutsche Autoindustrie.
Dem gegenüber sprechen sich in Umfragen deutliche Mehrheiten für ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen aus.[3]
[Bearbeiten] Geschichtliches
In Deutschland existierten bis 1934 unterschiedliche, im Verhältnis zu heute äußerst geringe, Tempolimits, welche sodann mit Einführung der Straßenverkehrsordnung für Außerortsstraßen (einschließlich der neuen Reichsautobahnen) generell aufgehoben und für Innerortsstraßen auf 60 km/h angehoben wurden.
1939 wurden generelle Höchstgeschwindigkeiten für Außerortsstraßen und Autobahnen eingeführt (100 km/h für PKW, 70 km/h für LKW; offizielle Begründung: "um der Raserei Einhalt zu gebieten"), welche kurz vor Kriegsausbruch - und damit ganz offensichtlich zwecks Treibstoffeinsparung und effektiverer Kriegsvorbereitung - auf 80 bzw. 60 km/h sowie 40 km/h innerorts gesenkt wurden. 1953 wurden sämtliche Höchstgeschwindigkeiten wieder aufgehoben, auch innerhalb geschlossener Ortschaften, 1957 jedoch wieder eingeführt (50 km/h für alle Kraftfahrzeuge). Es ist hierbei anzumerken, dass die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten erst in der zweiten Hälfte der 1950er Jahre erstmals zuverlässig durchgeführt werden konnte.
Bis Anfang der 70er Jahre existierten außerhalb geschlossener Ortschaften für sämtliche Verkehrsteilnehmer zugängliche Straßen, auf denen mit beliebiger Geschwindigkeit gefahren werden durfte. Aufgrund der jedoch bis 1970 stetig steigenden Zahl an Verkehrstoten wurde 1972 die Einführung einer generellen zulässigen Höchstgeschwindigkeit für nicht richtungsgetrennte Straßen außerorts ohne in beide Fahrtrichtungen durchgehende Überholspuren beschlossen. Die Wirkung auf das Unfallgeschehen wird je nach Standpunkt unterschiedlich gewertet.
Auf Autobahnen und richtungsgetrennten Straßen außerorts sowie nicht richtungsgetrennten Straßen außerorts mit durchgehenden Überholspuren in beiden Fahrtrichtungen wurde 1974 eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h verordnet.
[Bearbeiten] Kennzeichnung
Weitergehende Tempolimits werden durch das Zeichen für Geschwindigkeitsbegrenzungen angezeigt, die jeweilige Höchstgeschwindigkeit ist dabei in km/h oder mph angegeben.
Das im Bild rechts angezeigte Zeichen wird fast auf der ganzen Welt verwendet. Dieses Zeichen gibt es je nach Land in Zehner- oder in Fünferschritten. Im deutschsprachigem Raum sind Zehnerschritte üblich. In den USA wie auch in Kanada werden dafür andere Zeichen verwendet. Diese sind viereckig, das Tempolimit wird in schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund dargestellt.
Die Zeichen können durch Zusatzschilder in ihrer Gültigkeit beschränkt werden, so dass es z. B. nur bei nasser Fahrbahn gilt. Während in den meisten Ländern die Limits in km/h angezeigt werden, wird es in Großbritannien und in den USA in Meilen pro Stunde (mph) angegeben. Dabei verwendet Großbritannien dieselben Schilder wie das europäische Festland, was bei Kontinentaleuropäern gelegentlich durch den fehlenden Hinweis auf die andere Maßeinheit zu Irritationen führt.
Das Tempolimit wird im europäischen Raum aufgehoben durch das Zeichen „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ oder durch das Zeichen „Ende sämtlicher Streckenverbote“. In Österreich und Deutschland kann alternativ ein Tempolimit auch mit Zeichen „Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit“ (Deutschland: Zeichen Nr. 274.1) angezeigt werden; es wird in diesem Fall mit Zeichen „Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit“ (Deutschland: Zeichen Nr. 274.2) aufgehoben.
Eine Beschilderung kann entweder dauernd oder zeitlich begrenzt sein. Beispielsweise bei Baustellen wird den Baufirmen vorgeschrieben Tafeln aufzustellen. Dabei ist es unerheblich ob auf der Baustelle gearbeitet wird oder nicht.
Zusätzlich zu den Tafeln können Tempolimits auch noch direkt auf die Fahrbahn gemalt werden. Sie haben aber nur Hinweis- oder Erinnerungscharakter und sind gesetzlich nicht bindend.
[Bearbeiten] Kontrolle
Eine Art der Verkehrsüberwachung ist die Ermittlung von Überschreitungen des Tempolimits etwa mithilfe von Radargeräten, Laserpistolen oder Section-Control. In vielen Ländern werden solche Ermittlungen durch die Polizei vollzogen.
Oft werden auch Tempoanzeigegeräte aufgestellt, die dem Autofahrer die gefahrene Geschwindigkeit anzeigen. Sie dienen als Erziehungsmaßnahme und nicht zur Bestrafung.
[Bearbeiten] Strecken ohne Tempolimit
Auf einigen Straßen wurde bis heute kein generelles Tempolimit eingeführt. Am bekanntesten dürften die deutschen Autobahnen sein. So gibt es sogar organisierte Reisen nach Deutschland, deren Hauptbestandteil das unbeschränkte Fahren im Mietwagen der Oberklasse ist. Die Einführung einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung ist seit dem Bestehen der Bundesrepublik in der Diskussion. Seit der Beteiligung der Grünen an der Bundesregierung im Jahr 1998 setzt sich jedoch keine der etablierten Parteien mehr dafür ein.
Kein generelles Tempolimit eingeführt haben auch die Isle of Man sowie Indien. In diesen Ländern werden nur punktuell an gefährlichen Strecken Geschwindigkeitszeichen aufgestellt.
Auf Grund der Straßenqualität sind Geschwindigkeiten über 150 km/h in Indien allerdings praktisch unmöglich. In Deutschland verhindert die hohe Verkehrsdichte auf den Autobahnen oft das Fahren höchster Geschwindigkeiten, sodass dies meist nur nachts und auf weitgehend leerer Strecke möglich ist. Aus diesem Grund wird gesagt, dass die Straßen auf der Isle of Man für das Fahren mit hoher Geschwindigkeit am besten geeignet seien, selbst Nebenstraßen kennen dort kein Tempolimit. Allerdings gab es auf der 74.000 Einwohner fassenden Insel zwischen 1993 und 2003 112 Tote und 1.042 (ca. 1,4 Prozent der Gesamtbevölkerung) schwer verletzte Opfer im Straßenverkehr. Inzwischen wird die Einführung eines Tempolimits diskutiert.
Ebenso hatte der US-amerikanische Bundesstaat Montana von 1995 bis 1999 keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Die Verkehrsteilnehmer waren – wie etwa auf deutschen Autobahnen auch – trotzdem verpflichtet, „vernünftig“ zu fahren. Es lag im Ermessensspielraum der Behörden, Bußen trotz fehlender Schilder zu verhängen; die Grenze hierfür lag oftmals bei 90 mph (144 km/h).
[Bearbeiten] Begründungen von Tempolimits
[Bearbeiten] Unfallschutz
Sowohl die Wahrscheinlichkeit als auch die Schwere von Unfällen nimmt mit der Geschwindigkeit zu.
Die Bewegungsenergie eine Fahrzeuges, die bei einem Aufprall zerstörerisch wirkt, ist proportional zum Quadrat der Geschwindigkeit. Dies gilt auch für einige physikalische Größen, die die Fähigkeit, einem Unfall auszuweichen, betreffen. Hier ist insbesondere der Mindestradius und der Bremsweg zu nennen. Bei einem scheinbar harmlosen Überschreiten der Innerortsgeschwindigkeit von 50 auf 60 km/h nehmen alle diese Größen um 44 % zu.
Entscheidend ist hierbei die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit, ein eingehaltenes Tempolimit von 50 km/h kann unter Umständen sicherer sein als eine ignorierte Tempo-30-Zone.
Die Unfallgefahr wird ebenfalls reduziert, wenn die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den schnellsten und den langsameren Fahrzeugen (Geschwindigkeitsspektrum) verringert wird.
[Bearbeiten] Energieverbrauch, Schadstoffe und Lärm
Mit zunehmender Geschwindigkeit nimmt nicht nur die Bewegungsenergie, sondern auch der Luftwiderstand überproportional (näherungsweise quadratisch) zu. Die Standardverfahren zur Bestimmung des Treibstoffverbrauches sehen keine Geschwindigkeit über 120 km/h vor. Bei deutlich höheren Geschwindigkeiten nimmt der Motorwirkungsgrad ab. Damit steigt der Treibstoffverbrauch mit zunehmender Geschwindigkeit überproportional an.
Bei einem weiten Geschwindigkeitsspektrum wird der Verkehr ungleichmäßiger und erfordert zusätzliche Brems- und Beschleunigungsphasen mit entsprechend steigendem Energieverbrauch.
Viele Schadstoffe sind abhängig vom Energieverbrauch, das Treibhausgas Kohlendioxid ist direkt proportional; andere Schadstoffe wie Stickoxide steigen überproportional, wenn der Motor oberhalb des optimalen Bereiches betrieben wird.
Umweltverbände sehen zudem einen möglichen Vorteil eines allgemeinen Tempolimits darin, dass Fahrzeuge nicht mehr auf hohe Geschwindigkeiten ausgelegt werden würden und somit besser an die Mehrheit der Betriebsbedingungen, insbesondere den Stadtverkehr, angepasst werden könnten[4]. In welchem Ausmaß Verschwendung aber verhindert wird, wird nicht weiter konkretisiert. Auch ohne die genannten technischen Optimierungen könnte das Kaufverhalten durch ein Tempolimit in Richtung leistungs- und damit verbrauchsärmerer Motoren beeinflusst werden.
Auch der Straßenverkehrslärm nimmt mit der Geschwindigkeit zu, die Schallintensität des Reifen-Fahrbahn-Geräusches steigt mit der 3. bis 4. Potenz der Geschwindigkeit, die des aerodynamischen Geräuschs mit ca. der 6. Potenz.
[Bearbeiten] Diskussion um ein allgemeines Tempolimit auf deutschen Autobahnen
Deutsche Autobahnen zählen statistisch zu den sichersten in der Welt und übertreffen hierbei tempobeschränkte Strecken in zahlreichen anderen Ländern, so dass bislang - mit Ausnahme einiger vorübergehender Versuche - kein Beschluss für die Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf Autobahnen und ähnlichen Straßen in Deutschland getroffen wurde. Die Verkehrssicherheit hat in Deutschland in den letzten Jahren zugenommen, obwohl es kein Tempolimit auf Autobahnen gibt.[5]
Auf der Mehrzahl der Strecken in Deutschland gibt es schon ein Tempolimit. So gibt es auf 30 Prozent der Autobahnstrecke eine dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung, auf weiteren 17 Prozent eine zeitweise. Auf dem gesamten deutschen Straßennetz sind 99 Prozent der Strecken limitiert. Eine Verlangsamung des Verkehrs erhöhe nach Ansicht des Automobilclub von Deutschland die Gefahr von Unfällen und Staus und wirke sich damit auch negativ auf die Abgasbilanz aus.[6]
Die meisten Verkehrsunfälle in Deutschland passieren innerhalb von Ortschaften, die schwersten ereignen sich auf den Landstraßen. Fast zwei Drittel, nämlich 61 Prozent, verunglückten 2004 auf Gemeindestraßen. 31 Prozent der Unfälle geschahen auf Landstraßen. Autobahnen verzeichneten einen Anteil von 7,6 Prozent aller Unfälle. Demgegenüber ist auf allen Straßen außer den Autobahnen seit 1980 die Zahl der Todesfälle stark rückläufig, auf Autobahnen bislang nur leicht. Auf Autobahnen stieg zudem die Zahl der Personenschäden deutlich an, während sie innerorts und außerorts (ohne Autobahnen) zurückging. Pro 100 Unfälle mit Personenschaden kommen die meisten Todesfälle außerorts (ohne Autobahnen) vor, dicht gefolgt von den Autobahnen selber. Deutlich darunter liegt dieser Wert bei den innerörtlichen Unfällen.[7]
Durch eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h könnten bei einem Befolgungsgrad von 80% 2,2 Millionen Tonnen CO2 (0,3% der gesamten CO2-Emissionen Deutschlands). Mit einem Tempolimit auf 100 km/h ließen sich 4,7 Millionen Tonnen CO2 einsparen (Bezugsjahr: 1996).[8]
[Bearbeiten] Geschwindigkeitsbeschränkungen international für Pkw (und Anhänger)
In den meisten Ländern gibt es an den Staatsgrenzen Hinweisschilder, die auf die wichtigsten Tempolimits im Land hinweisen. In der Abbildung rechts ist das entsprechende Hinweisschild wie es an der deutschen Staatsgrenze steht zu sehen.
Zuerst die Angabe für die Höchstgeschwindigkeit
- innerorts (50 km/h), darunter
- außerorts (100 km/h) und ganz unten die
- Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen (130 km/h).
[Bearbeiten] Europa
In den europäischen Ländern gelten folgende allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkungen:
Alle Werte in km/h | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Land | PKW und Motorräder | PKW mit Anhänger | |||||
Ortsgebiet | Land/Schnell- bzw. Expressstraße | Autobahn | Ortsgebiet | Land/Schnell- bzw. Expressstraße | Autobahn | ||
Belgien | 50 | 90 | 120 | 50 | 90 | 120 | |
Bulgarien | 50 | 90 | 130 | 50 | 70 | 100 | |
Dänemark | 50 | 80 | 130 | 50 | 70 | 80 | |
Deutschland | 50 | 100/∞14 | ∞1 | 50 | 80 | 80/1006 | |
Finnland | 50 | 80/100 | 120 | 50 | 60/80 | 80 | |
Frankreich | 50 | 90/110 | 1109/130 | 50 | 90/110 | 1109/130 | |
Griechenland (PKW) | 50 | 90 | 120 | 80 | 80 | ||
Griechenland (Motorräder) |
70 | 90 | |||||
Großbritannien | 48 | 96/112 | 112 | 48 | 80/96 | 96 | |
Irland | 50 | 80/1008 | 120 | 80 | 80 | ||
Island | 50 | 80/9010 | - | 50 | 80 | - | |
Isle of Man | ∞ | - | ∞ | - | |||
Italien | 50 | 90/1109/1302 | 1109/130/1503 | 50 | 70 | 80 | |
Kroatien | 50 | 80/100 | 130 | 80 | 80 | ||
Luxemburg | 50 | 90/110 | 1109/130 | 50 | 90/110 | 130 | |
Malta | 50 | 80 | 60 | ||||
Niederlande | 50 | 80/100 | 120 | 80 | 80 | ||
Norwegen | 50 | 80 | 100 | 80 | 80 | ||
Österreich | 50 | 100 | 130/16011 | 50 | 1004 | 1005 | |
Polen | 50/6013 | 90-11013 | 130 | 70 | 80 | ||
Portugal | 50 | 90/100 | 120 | 70/80 | 100 | ||
Rumänien | 50 | 90/100 | 12012 | ||||
Schweden | 50 | 70/90/110 | 110 | 80 | 80 | ||
Schweiz | 50 | 80/100 | 1207 | 50 | 80 | 80 | |
Slowakei | 60 | 90/130 | 130 | 80 | 80 | ||
Slowenien | 50 | 90/110 | 130 | 80 | 80 | ||
Spanien | 50 | 90/100 | 120 | 70/80 | 80 | ||
Tschechien | 50 | 90/130 | 130 | 80 | 80 | ||
Türkei | 50 | 90/130 | 130 | 70 | 70 | ||
Ungarn | 50 | 90/110 | 130 | 70 | 80 | ||
Zypern | 50 | 80 | 110 | 80 | 100 |
Bemerkungen:
1 kein Tempolimit, die Richtgeschwindigkeit beträgt 130 km/h
2 für Motorräder 110
3 zweispurige Richtungsfahrbahn: 130; dreispurige Richtungsfahrbahn: 150 (seit 2003, nur bei entsprechender Beschilderung mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 150 km/h)
4 PKW mit schwerem Anhänger: 80, LKW mit schwerem Anhänger: 70
5 PKW mit schwerem Anhänger: 100, LKW mit schwerem Anhänger: 80
6 unter bestimmten Voraussetzungen, die eine Begutachtung durch den TÜV erfordern (vgl. Pferdeanhänger)
7 LKWs und Gelenkbusse: 80, Reisebusse: 100
8 Auf Nationalstraßen
9 bei Regen
10 Bei befestigter (asphaltierter) Fahrbahndecke: 90, auf Schotteroberflächen: 80
11 160 auf einigen wenigen Versuchsstrecken
12 Bis vor kurzem (Stand 2006) waren die Höchstgeschwindigkeiten in Rumänien generell von der Motorengröße (Hubraum) abhängig. Dies wurde im Rahmen der Vorbereitungen auf den EU-Beitritt geändert.
13 Innerorts 50 km/h von 5 - 23 Uhr, 60 km/h von 23 - 5 Uhr; außerorts 90 km/h, auf einbahnigen Kraftfahrstraßen und zweibahnigen Straßen mit mindestens zwei Fahrspuren in jeder Fahrtrichtung 100 km/h, auf zweibahnigen Kraftfahrstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren in jeder Fahrtrichtung 110 km/h.
14 unabhängig von Beschilderung - bei autobahnähnlichem Ausbau kein Tempolimit, Richtgeschwindigkeit 130 km/h, ansonsten 100 km/h
[Bearbeiten] Übersee
- In Australien gilt ein Limit von 100 oder 110 km/h auf Highways, Freilandstraßen haben ein Limit von 80 km/h.
- In der Volksrepublik China gilt auf Autobahnen ein Limit von 120 km/h seit dem 1. Mai 2004. Vorher lag es bei 110 km/h. Autostraßen (kuaisu gonglu) haben meistens ein Limit von 100 km/h. Freilandstraßen (China National Highways, die aber keine Autobahnen sind) haben ein erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
- In Kanada darf man je nach Provinz auf Highways 100 oder 110 km/h fahren. Die Limits sind meist (in km/h) ausgeschildert.
- In Neuseeland gelten 50 km/h innerorts und 100 km/h auf Autobahnen. Fahrschüler dürfen generell maximal 70 km/h fahren. Lastwagen haben eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h, Schulbusse von 80 km/h.
- In den USA gilt je nach Bundesstaat auf Highways ein Tempolimit zwischen 90 und 130 km/h (55 bis 80 mph).
- In den Vereinigten Arabischen Emiraten gilt auf Autobahnen 120 km/h (zwischen Abu Dhabi und Dubai früher 160 km/h), auf Freilandstraßen 80 km/h und innerorts 60 km/h als Tempolimit. Dies beachtet aber so gut wie niemand. An das Autobahntempolimit wird man durch ein bei allen Fahrzeugen eingebauten Piepston ständig erinnert.
- In Brunei gilt auf Autobahnen 100 km/h, auf Freilandstraßen 80 km/h und innerorts 50 km/h als Tempolimit.
[Bearbeiten] Innerorts
Innerhalb geschlossener Ortschaften (in Österreich Ortsgebiet) gilt in den meisten europäischen Ländern allgemein 50 km/h als Höchstgeschwindigkeit. Es gibt als Ausnahme die Slowakei, in der 60 km/h gilt. Bei einer Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit innerorts (durch ein entsprechendes Schild) in Deutschland gilt diese für alle Kraftfahrzeuge, unabhängig ihrer zulässigen Gesamtmasse.
[Bearbeiten] Missachtung
Geschwindigkeitsbegrenzungen stoßen bei vielen Verkehrsteilnehmern auf wenig Akzeptanz. So wird das Fahren mit unerlaubt hoher Geschwindigkeit in vielen Statistiken als häufigste oder zweithäufigste Ursache für tödliche Unfälle aufgeführt, wobei allerdings nur im rechtlichen Sinne gewertet und der Ermessensspielraum bei der Einschätzung von unerlaubt hoher Geschwindigkeit als Unfallursache nicht oder kaum berücksichtigt wird, wodurch Aussagen hierzu nicht absolut verlässlich sind.
[Bearbeiten] Weblinks
- Der erläuterte Verkehrszeichenkatalog: Zeichen 274 zulässige Höchstgeschwindigkeit
- Anhaltewege in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit berechnen
- Argumentation des Verkehrsclub Deutschland für ein Tempolimit
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Bernhard Verbeek: Die Anthropologie der Umweltzerstörung, 1998, ISBN 3896780999
- ↑ z.B. Kurt Beck, SPD-Vorsitzender, 28. Januar 2007
- ↑ Forsa-Umfrage für den Stern 7/2007, Infratest (auch hier), Leipziger Institut für Marktforschung für die LVZ
- ↑ Pressemitteilung des Verkehrsclub Deutschland vom 9. Oktober 2006: „Nur weil es in Deutschland kein Tempolimit gibt, werden weltweit Autos auf hohe Autobahngeschwindigkeiten von bis zu 250 km/h konstruiert. Das bedeutet überdimensionierte Motoren und zu viel Gewicht und damit zwangsläufig hohe Verbrauchswerte. Ein deutschland- und damit weltweites Tempolimit würde helfen, diese Ressourcen- und Energieverschwendung zu beenden“
- ↑ [1]
- ↑ [2]
- ↑ [3]
- ↑ Umweltbundesamt (1999): Umweltauswirkungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen, online (PDF)
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