Umweltverträglichkeitsprüfung
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Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein gesetzlich vorgesehenes, systematisches Prüfungsverfahren, mit dem die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von Vorhaben bestimmten Ausmaßes auf die Umwelt im Vorfeld der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens festgestellt, beschrieben und bewertet werden. Die Ergebnisse der im Rahmen der UVP durchgeführten Umweltverträglichkeitsuntersuchung werden als Umweltverträglichkeitsstudie bezeichnet und sind zusammen mit den weiteren Projektunterlagen Grundlage für die UVP.[1]
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[Bearbeiten] Geschichte
Die erste Normierung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde 1969 in den USA mit dem National Environmental Policy Act (NEPA, oder U.S.Code, Titel 42, §§ 4331 ff.) vorgenommen. Das dort etablierte Environmental Impact Statement (EIS) muss verfahrensbegeleitend für alle größeren Maßnahmen von Bundesbehörden ausgearbeitet und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Dieses Rechtsinstitut wurde zum internationalen Exportschlager - es wurde in viele Rechtsordnungen der ganzen Welt übernommen.
In der Europäischen Union wurde die Umweltverträglichkeitsprüfung durch die UVP-Richtlinie verankert, die von den Mitgliedsstaaten der Union durch den Erlass eigener Bestimmungen über die UVP umgesetzt wurde, so in Österreich durch das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000) und in der Bundesrepublik Deutschland durch das UVP-Gesetz vom 12. Februar 1990 mit Geltung ab 1. August 1990. Auch die Schweiz führte durch das Umweltschutzgesetz (USG)[1] und die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) die UVP ein.
[Bearbeiten] Ziel und Struktur der UVP
Die UVP ist in der Bundesrepublik Deutschland ein unselbstständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben, also einzelnen Projekten bestimmten Umfanges (wie etwa dem Bau eines Flughafens oder der Errichtung einer Industrieanlage), dienen. Es sollen dabei die möglichen Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens ermittelt und bewertet werden, damit die so gewonnenen Erkenntnisse in die Entscheidungsfindung über die Zulässigkeit des Vorhabens einfließen können. Daher ist bei der Entscheidung über das Vorhaben das Ergebnis der UVP mit in die Abwägung einzubeziehen. Allerdings entfaltet die UVP keinerlei materielle Rechtswirkung, d.h. ein Projekt kann durch eine negativ ausfallende UVP nicht automatisch verhindert werden.
Rechtliche Grundlage der Umweltverträglichkeitsprüfung (in Deutschland) ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Es enthält eine Anlage 1 mit der Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben (z.B. Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom ...), eine Anlage 2 mit den Prüfkriterien (damit sind die Schutzgüter, z.B. Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete gemeint), sowie eine Anlage 3 (Liste SUP-pflichtiger Pläne und Programme (SUP: Strategische Umweltprüfung)) mit den dazugehörigen Vorprüfungskriterien in Anlage 4.
Grundlage für eine Umweltverträglichkeitsprüfung bildet neben den Antragsunterlagen für ein Vorhaben die durch Gutachter angefertigte Umweltverträglichkeitsstudie. Diese fasst schriftlich die Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung zusammen. Diese beschreibt nicht nur das Vorhaben einschließlich der technischen Verfahren, sondern ermittelt, beschreibt und bewertet insbesondere die Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Wechselwirkungen werden ebenso thematisiert wie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der ermittelten Auswirkungen.
Für Pläne (etwa Bebauungspläne) und Programme existiert in Deutschland (und den anderen Mitgliedstaaten der EU) seit 2004 ein an die UVP angelehntes Prüfungsverfahren, die Strategische Umweltprüfung SUP. Hier werden die Umweltauswirkungen von Planungswerken ermittelt und bewertet, um diese dann in die Planungsentscheidung einfließen zu lassen.
[Bearbeiten] Auswirkung der UVP
Umweltverträglichkeitsprüfungen ermitteln, beschreiben und bewerten die Auswirkungen auf die umweltbezogenen Schutzgüter. Dies sind die Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen diesen.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung hat sich in mehr als 15 Jahren als zentrales umweltpolitisches Instrument in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten etabliert. Sie ist Standard-Prüfverfahren für ökologische Folgen umweltrelevanter Projekte, seit 2004 auch für Pläne und Programme. Obwohl es keine Statistiken oder empirisch belastbare Studien über die Anzahl durchgeführter Umweltverträglichkeitsprüfungen in Deutschland gibt, ist davon auszugehen, dass bislang mehrere tausend Verfahren durchgeführt wurden.
Eine wesentliche Auswirkung der UVP-Pflicht ist die Einführung der Null-Variante als Negativ-Option bei Planung und Projektierung, sowie ein erhöhter Informationsfluss zu den Bürgerinnen und Bürgern.
[Bearbeiten] Planungspolitische Aspekte der Umweltverträglichkeitsprüfung
Abhängig vom ideologischen Hintergrund wurde die rechtliche Verankerung dieser Pflicht unterschiedlich aufgenommen. Die beiden extremen Positionen und die Intention des Gesetzgebers stellen sich wie folgt dar:
- Einerseits erhofft man sich von der UVP insbesondere durch die notwendigen Variantenstudien (Null-Variante) die Erkenntnis, ob ein Projekt überhaupt als notwendig angesehen wird, oder wie ein Projekt abzuändern ist, um einen erhöhten Gesamtnutzen für die Allgemeinheit zu erzielen.
- Für Projektplaner ist die UVP oft nur eine formale Hürde, welche es ohne inhaltlich tief greifende Konsequenzen für das Projekt zu meistern gilt.
- Ziel des Gesetzgebers war es, für ein Projekt zu der als am allgemeinverträglichsten erachteten Art der Ausführung zu gelangen und dabei in Kauf zu nehmen, dass dies zu einem zwingenden Projektverzicht führen kann. Letzteres ist einer der Hauptkritikpunkte der Gegner der UVP, welche diese als Verhinderungsplanung ansehen.
[Bearbeiten] Weblinks
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) (Deutschland)
- Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) (Schweiz)
- UVP-Gesetz idF 14/2005 (Österreich) (PDF, 336 KB)