Uni-Wagnis-Datei
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Die Uni-Wagnis-Datei ist eine Maßnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zur Abwehr manipulierter Ansprüche gegenüber Versicherungsgesellschaften. Hier werden Beteiligte und Fahrzeuge von Schadenfällen gemeldet, bei denen Betrugsverdacht besteht.
Vielfach wird in Laienkreisen von sog. Schwarzen Listen gemunkelt, die die Versicherungen führen, um unternehmensübergreifend die einzelnen Anspruchsteller und Versicherungsnehmer überprüfen zu können. Derartige Listen werden jedoch nicht geführt. Statt dessen stellt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GdV) in Berlin denjenigen Versicherungsunternehmen, die eine Teilnahme an dem System wünschen, den Zugriff auf die sog. UNI-Wagnisdatei zur Verfügung.
In der Datei kann jedoch keineswegs nach Namen gesucht werden; die Namen der beteiligten Personen sowie die weiteren persönlichen Daten der Beteiligten sind vielmehr codiert, sodass auch von Seiten der Datenschützer gegen die Datei keine Einwendungen erhoben werden.
Derzeit (Stand 2006) dürften über alle Versicherungszweige hinweg mehr als drei Millionen Datensätze gespeichert sein.
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[Bearbeiten] Aufnahme von Datensätzen
Datensätze werden in Verdachtsfällen angelegt. Hier ist also demjenigen, der über die Aufnahme eines Falles entscheidet, eine hohe Verantwortung übertragen. Es existiert ein Punktesystem, nach dem bei Auffälligkeiten bestimmte Punkte vergeben werden. Für die einzelnen Versicherungssparten gibt es wiederum Schwellenwerte, bei deren Erreichen dann eine Speicherung des Falles erfolgt.
Das System ist ein Programm, in dem die codierten Namen miteinander abgeglichen werden. Ergibt sich eine Übereinstimmung, dann kann der Abrufende die beteiligten Versicherungsunternehmen zu den übereinstimmenden Datensätzen sehen und sich für einen direkten Datenaustausch an den jeweils anderen beteiligten Versicherer wenden. Mit diesem Datenaustausch hat das UNI-Wagnis-System bzw. der GdV nichts mehr zu tun.
Es ist auf diese Weise jedoch dafür gesorgt, dass bei allem Interesse an der Aufklärung von Versicherungsbetrugsversuchen keineswegs "gläserne" Versicherungskunden oder Anspruchsteller zur Verfügung gestellt werden.
Einmal erfasste Datensätze werden nach fünf Jahren gelöscht, in der Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings erst nach zehn Jahren.
Ein Einsichtsrecht des Einzelnen besteht nicht; ein solches ist technisch wegen der fehlenden Klarnamensuche auch gar nicht möglich.
[Bearbeiten] Nutzung
Je betrugsanfälliger eine Versicherungssparte ist, desto sorgfältiger werden die entsprechend interessierenden Daten gesammelt. Die Eckdaten über gemeldete Kfz-Diebstähle beispielsweise werden immer eingegeben. Auch Rechtsschutzversicherer verwerten die Informationen des UNI-Systems für sich, um überproportional hohe Wagnisrisiken auszuschließen.
Da aber nach Klarnamen keine Suche möglich ist, ist es nicht möglich, sämtliche Versicherungsverträge oder Schäden einer einzelnen Person unternehmensübergreifend abzurufen.
[Bearbeiten] Kritik
Kritiker bemängeln das System aus datenschutzrechtlichen Erwägungen und haben hierfür den Big Brother Award 2006 vergeben.
- Es wird bemängelt, das Daten ohne Wissen der Betroffenen erfasst werden.
- Versicherungen, die einen "Treffer" beim Abgleich mit den codierten Daten finden, sind nicht gezwungen, die Versicherung zu kontaktieren, die den Datensatz eingestellt hat. Hierdurch können u.U. Antragsteller ungerechtfertigterweise abgelehnt werden, weil die Codierung das gleiche Ergebnis wie bei einem auffälligen Versicherten liefert.