Diskussion:Verkehrsrecht
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Meiner Ansicht nach geht die ursprüngliche Bedeutung des Begriffs "Verkehrsrecht" über den im Artikel genannten Rahmen hinaus, sonst hieße es ja auch Straßenverkehrsrecht und nicht Verkehrsrecht!!! Den aktuellen Beitrag würde ich empfehlen unter dem Stichwirt Straßenverkehrsrecht einzuordnen und die unten geschriebene Definition unter dem Begriff Verkehrsrecht einzuordnen.
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[Bearbeiten] Alternative Definition
Das Verkehrsrecht ist ein Teilgebiet des Rechts, welches die Rechtsnormen (aus dem öffentlichen Recht bzw. aus dem Privatrecht) umfasst, welche die möglichen Verhältnisse und Beziehungen im Zusammenhang mit der Ortsveränderung von Gütern, Personen und Nachrichten (Verkehr, Verkehrswesen) regeln. Rechtsquellen sind: Internationales Recht, z. B. Richtlinien und Verordnungen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, Nationales Recht, Gewohnheitsrecht und Richterrecht.
Das Verkehrsrecht enthält
- Rechtsnormen die Planung und Gestaltung von Verkehrsanlagen betreffend (Verkehrsplanungsrecht/ Planfeststellungsrecht),
- Rechtsnormen die Vorbereitung, Ausführung und Beendigung von Verkehrsdienstleistungen betreffend (z. B. Frachtvertrag),
- Rechtsnormen zur Regelung der mit den Verkehrsprozessen zusammenhängenden verkehrstypischen Prozesse (z. B. Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten),
- Rechtsnormen zur Zulassung von Personen, Fahrzeugen und Gütern zur Ortsveränderung (Zuteilung amtlicher Kennzeichen),
- Rechtsnormen zur Gestaltung der Ordnung von Ortsveränderungsprozessen (z. B. Vorfahrtsordnung, Signalordnung),
- Rechtsnormen zur Reaktion auf Pflichtverletzungen von Verkehrsteilnehmern und sonstigen am Verkehrsprozess beteiligten Personen.
Das Verkehrsrecht regelt
- die Aufgaben und Befugnisse der Behörden zur Gestaltung und Planung von Ortsveränderungsprozessen einschließlich Umweltschutz (Verkehrsplanung),
- die rechtliche Gestaltung der Ortsveränderung als Prozess (z. B. Frachtvertrag),
- das Zusammenwirken der Verkehrsunternehmen und Kunden bei der Vorbereitung, Durchführung und Beendigung des Verkehrsprozesses sowie die Rechtsfolgen bei vertraglichen bzwe. außervertraglichen Pflichtverletzungen,
- die Anforderungen an das verkehrsgerechte Verhalten der Bürger zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz der Umwelt und zur Verhütung von Gefahren und Unfällen.
[Bearbeiten] Rechtsgebiete
- Öffentliches Verkehrsrecht
- Verkehrsstrafrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldrecht),
- Öffentliches Gütertransportrecht
- Öffentliches Personenbeförderungsrecht
- Privates Verkehrsrecht
- Speditionsgeschäfte
- Lagergeschäfte
- Frachtgeschäfte
- Weitere Rechtsgebiete
- Straßenverkehrsrecht i.e.S.
- Eisenbahnrecht (Allgemeines Eisenbahn Gesetz, Eisenbahn Bau- und Betriebsordung),
- ÖV- und ÖPNV-Recht (z. B. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz)
- Schifffahrtsrecht
- Luftfahrtrecht
- Postrecht
- Telekommunikationsrecht/ Fernmelderecht
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
Schubert, W.: Verkehrslogistik - Technik und Wirtschaft, Kap. 14: Verkehrsrecht, München 2000
[Bearbeiten] Weblinks
Deutscher Verkehrsgerichtstag