Diskussion:Versicherungsfreiheit
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Es wurden drei Änderungen vorgenommen. 1. von der Versicherungspflicht befreit wurde in versicherungsfrei geändert. Die Begründung liefert der vorhergehende Autor im letzten Absatz selbst. 2. Selbständige sind nicht versichrungsfrei, sondern nicht versicherungspflichtig, was sachlich abzugrenzen ist. 3. Das Übersteigen von Entgeltgrenzen (JAV) hat nur in der gesetzlichen KV und PV die Versicherungsfreiheit zur Folge. In der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt die Pflicht bestehen. Im Unterschied werden nur Beiträge bis zur Entgeltgrenze (BBG) erhoben.