Diskussion:Versicherungspflichtgrenze
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[Bearbeiten] Brutto- oder Nettolohn ?
Die in der Tabelle angegebenen Zahlen beziehen sich auf den Bruttolohn, oder ? Ich muss also 2007 einen Bruttolohn von >47.700 € haben (und die Grenze uch für 2008 überschreiten) um in eine PKV wechseln zu dürfen, oder ? Oder bezieht sich das auf den Nettolohn ?
[Bearbeiten] solidarisch ?
Fetter TextWarum gibt es überhaupt eine Versicherungspflichtgrenze? Wer kann mir mal diesen Schwachsinn erklären? Wenn ich wenig habe muß ich alles versteuern.Habe ich viel dann nicht. Wie kann man das solidarisch nennen. Danke für eine Erklärung.
[Bearbeiten] Änderungen 2006
Hallo, ich überlege mir gerade, ob ich in die PKV wechseln soll oder nicht. Aber anscheinend planen die Politiker schon wieder irgendwelche Änderungen, um es möglichst vielen den Wechsel zur PKV zu verwehren. Wer weiß was genaueres zu diesen Gerüchten ?
In einigen Planungsentwürfen zur Gesundheitsreform (hat irgendjemand die Reform schon mal als vollständige Vorlage gesehen?) ist die Rede von einer 3 Jahres Frist; so wie ich das verstanden habe bedeutet dies, dass der Wechselwillige 3 Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze verdienen muss. Beispiel: Grenze (2007: 3975; 2006: 3937,5; 2005: 3900) Hätte in 2005 noch ein monatliches Einkommen von 3937,5 für einen Wechsel in die PKV ausgereicht müßte der Wechselwillige nach der neuen Regelung bereits in 2005 den Betrag von 3975 € (Grenze aus 2007) oder evtl. auch den Betrag aus 2008 verdient haben. Die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze erfolgt meines Wissen frei nach dem Willen der Gesetzgeber (siehe Sprung vor enigen Jahren - weiß jemand dazu etwas?). Mit anderen Wort, die Politik hat ein sehr mächtiges Instrument die Anzahl der Wechselberechtigten massiv und längerfristig zu beinflussen.
[Bearbeiten] Gesundheitsreform
Der Satz: "Überschreitet ein Arbeitnehmer die für ihn maßgebende Versicherungspflichtgrenze zu Beginn einer Beschäftigung, dann ist er von Anfang an krankenversicherungsfrei." stimmt ab dem 2. Februar 2007 nicht mehr. Der Arbeitnehmer muss im Zuge der Gesundheitsreform ab dem 02. Februar 2007 mindestens 3 Jahre ein jährliches Einkommen das oberhalb der momentanen Versicherungspflichtgrenze von 47.700 € liegt vorweisen, um von der gesetzlichen Versicherungspflicht entbunden zu werden.