Verkehrsbehinderung
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Eine Verkehrsbehinderung ist das Hindern eines Verkehrsteilnehmers am Fortkommen.
[Bearbeiten] Straßenverkehr
Im deutschen Straßenverkehr stellt eine Verkehrsbehinderung zumeist eine Verkehrsordnungswidrigkeit gem. § 1 StVO dar. Allerdings können auch Umstände zu einer Verkehrsbehinderung führen, die ein einzelner Verkehrsteilnehmer nicht zu verantworten hat (z. B. Bauarbeiten, Verkehrsunfälle, Veranstaltungen oder Versammlungen). Beispiele für Verkehrsbehinderungen: Sichtbeeinträchtigung des fließenden Verkehrs, weil ein LKW vor einer Einmündung parkt; ein Fahrradfahrer fährt durch die Fußgängerzone oder Jugendliche betätigen aus Jux die Bedarfsampel des Fußgängerüberwegs. Einige Verkehrsbehinderungen können ein Unfallrisiko darstellen. Jegliche konkrete Verkehrsbehinderungen können eine Abschleppung des Fahrzeuges zur Folge haben.
[Bearbeiten] Schiffsverkehr
Im Schiffsverkehr wird von der Beeinträchtigung der Leichtigkeit der Verkehrs gesprochen. Dabei können sich manövrierunfähige oder manövierbehinderte Wasserfahrzeuge in einem Gewässer befinden, in dem der Schiffsverkehr stattfindet (z. B. Verkehrstrennungsgebiete).
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