Versicherungsbedingungen
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Versicherungsbedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, soweit diese nicht über das VersVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt sind. Es gibt Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), die allen Versicherungsverträgen zugrunde liegen. Im § 10 des VAG (Versicherungsaufsichtsgesetzt) ist der Mindestinhalt der AVB geregelt. Die besonderen Versicherungsbedingungen regeln im Rahmen der AVB den eigentlichen Versicherungsschutz. Die besonderen Versicherungsbedingungen werden wiederum durch Klauseln abgeändert oder eingeschränkt.
Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB gelten kraft Vereinbarung. Sie sind für bestimmte Versicherungszweige oder Versicherungssparten regelmäßig angewendete Vertragsbedingungen mit typisiertem Inhalt. Nach Judikatur des OGH wird aber bei jedermann vorausgesetzt, dass die Versicherungsunternehmer nur zu den AVB kontrahieren. Die AVB werden daher auch ohne Kenntnis des Inhalts, Gegenstand des Versicherungsvertrages (EvBl 1954/420).
[Bearbeiten] Links
Versicherungsverband Österreich - Musterbedingungen
Aktuelle Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaften in Österreich - Versicherungsbedingungen