Versicherungsteuer (Deutschland)
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Neben der amtlichen Form der Finanzbehörden (Versicherungsteuer) ist auch die grammatikalisch korrekte Form mit Fugen-s (Versicherungssteuer) gebräuchlich, aber in Fachkreisen nicht üblich.
Die Versicherungsteuer ist eine Verkehrsteuer. Hierbei werden Prämien- oder Beitragszahlungen aus sämtlichen Versicherungsverträgen besteuert.
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[Bearbeiten] Ausnahmen
Ausgenommen von der Steuerpflicht sind Beiträge zu den gesetzlichen und privaten Lebens- und Kranken-, zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, zur Rückversicherung sowie zur Kleinen Viehversicherung (Versicherungssumme bis € 4.000). Weiterhin ausgenommen sind alle Beiträge und Prämien aus allen Versicherungsverträgen, sofern diese mit ausländischen Botschaften oder deren Angehörigen einschließlich Konsularvertreter geschlossen sind, sofern es sich um Ausländer handelt.
[Bearbeiten] Erhebung
Die Versicherungsteuer ist eine Bundessteuer, welche durch die Länder erhoben wird. Die Steuer wird von den Versicherungsunternehmen für den Versicherungsnehmer abgeführt. Bemessungsgrundlage für die Steuer ist das Jahresentgelt (Beitrag oder Prämie). Die Ausnahme bildet die Hagelversicherung, hier nach der Versicherungssumme.
[Bearbeiten] Steuersätze
Versicherungsart | Versicherungsentgelt | Versicherungssumme |
---|---|---|
Allgemeiner Steuersatz | 19 % (bis 2006 16 %) | |
Feuer- und FBU-Versicherung | 14 % (bis 2006 11 %) | |
Gebäudeversicherung, sofern Feuer mitversichert ist | 17,75 % (bis 2006 14,75 %) | |
Hausratversicherung, sofern Feuer mitversichert ist | 18 % (bis 2006 15 %) | |
Hagelversicherung | 0,2‰ | |
Seeschiffskaskoversicherung | 3 % (bis 2006 2 %) | |
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr | 3,8 % (bis 2006 3,2 %) |
Die Einnahmen des Bundes aus der Versicherungsteuer betrugen im Jahr 2005 € 8,75 Mrd.
[Bearbeiten] Zeitliche Entwicklung des Regelsteuersatzes
Von 1937 bis 1988 betrug der Regelsteuersatz 5 % des Versicherungsentgelts. Am 1. Januar 1989 wurde der Regelsatz auf 7 % angehoben. Im Rahmen des Solidaritätsgesetzes wurde der Regelsatz zum 1. Juli 1991 auf 10 % angehoben. Weitere Erhöhungen folgten am 1. Juli 1993 auf 12 % und mit Wirkung ab 1. Januar 1995 auf 15 %. Mit dem Gesetz zur Finanzierung der Terrorbekämpfung (2001) als Folge des Terroranschlages auf das World Trade Center wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2002 die Anhebung des Regelsteuersatzes auf 16 % beschlossen. Zum 1. Januar 2007 wurde der Steuersatz (im Einklang mit der gleich hohen Mehrwertsteuer) auf 19 % angehoben.
[Bearbeiten] Rechtsgrundlage
Siehe Versicherungsteuergesetz.
[Bearbeiten] Siehe auch
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