Verwaltungsreform von 1952
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Die Verwaltungsreform von 1952 war eine Maßnahme der Deutschen Demokratischen Republik zur weiteren Zentralisierung der staatlichen Verwaltung.
Durch das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Länder in der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 wurde den Ländern auferlegt, in ihrem Gebiet die Kreise neu zu gliedern und mehrere Kreise zu Bezirken zusammenzufassen. Anschließend sollten die Landesregierungen ihre Aufgaben auf die neuen Bezirke übertragen. Dieses Gesetz war die Grundlage für die faktische Auflösung der Länder in der DDR, obwohl sie zuerst formal noch bestehen blieben und nur ihrer Verwaltungsfunktionen enthoben wurden. Die Gesetzesbestimmungen wurden in den Ländern durch entsprechende Gesetze vom 25. Juli 1952 umgesetzt. Aus 132 Kreise wurden 217. Sie wurden in 14 Bezirken zusammengefasst. Die Mitglieder der Landtage wurden entsprechend ihres Wohnsitzes zu Mitgliedern der neuen Bezirkstage. Sie traten jedoch noch einmal 1954 nach Ländern geordnet zu gemeinsamen Sitzungen zusammen, um die Mitglieder der Länderkammer der DDR zu wählen. In der Öffentlichkeit begründeten die Verantwortlichen die Verwaltungsreform damit, dass eine Gliederung in selbstständige Länder und große Kreise den Erfordernissen der neuen Aufgaben des Staates nicht mehr entspreche und eine Annäherung der Verwaltung an die Bevölkerung folgen werde.