Wagenübergang
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Der Wagenübergang bezeichnet bei Eisenbahn-Personenwagen die Übergangsmöglichkeit zwischen zwei Wagen. In Deutschland waren in den ersten Jahren keine Wagenübergänge vorgesehen, da durch die ursprünglich eingesetzten Abteilwagen kein Durchgang durch den Wagen vorhanden war, sondern jedes Abteil eine separate Tür nach außen besaß.
Mit der Entwicklung der Schnellzugwagen mit Seitengang wurden auch Übergangsmöglichkeiten zwischen den Wagen geschaffen. Hierzu wurden neben den 'offenen' Übergängen auch 'geschlossene' Übergänge gebaut. Diese wurden zunächst meist als Faltenbalg-Übergang, bei neueren Wagen zum großen Teil als Gummiwulst-Übergang ausgeführt. Die Gummiwulst-Übergänge sind nach UIC 561 genormt, damit international eingesetzte Wagen problemlos miteinander gekuppelt werden können.
Allen Bauarten gemeinsam ist eine Übergangsbrücke, die aus je einem klapp- und verschiebbaren Blech an jedem Wagenende besteht. Die Bleche überlappen sich, sodass auch bei Kurvenfahrt eine geschlossene Trittfläche bestehen bleibt. Durch Blattfedern oder ähnliche Rückstellvorrichtungen werden die Bleche in die Ausgangsstellung zurückbewegt.