Wertpapierhandelsgesetz
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Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) reguliert in Deutschland den Wertpapierhandel und dient insbesondere der Kontrolle von Dienstleistungsunternehmen, die Wertpapiere handeln sowie Finanztermingeschäften.
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz über den Wertpapierhandel |
Kurztitel: | Wertpapierhandelsgesetz |
Abkürzung: | WpHG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Handelsrecht |
FNA: | 4110-4 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1749) |
Inkrafttreten am: | 1. August 1994 |
Letzte Neufassung vom: | 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708) |
Letzte Änderung durch: | Art. 1 G vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
20. Januar 2007 (Art. 15 S. 2 G vom 5. Januar 2007) |
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
Ferner werden die Veröffentlichungspflichten der an den Börsen notierten Unternehmen konkretisiert. Für die Verletzung dieser Pflichten bestehen dann Schadensersatzansprüche. Die erforderlichen Angaben nach § 37i WpHG und die erforderliche Anzeige nach § 37m WpHG werden in der Marktzugangsangabenverordnung (MarktAngV) geregelt.
Zur Kontrolle ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingerichtet worden.
Das WpHG erklärt Insidergeschäfte für verboten. Besteht bei der BaFin der Verdacht auf einen Insiderhandel, so sind die Unterlagen unverzüglich mit einer Strafanzeige der zuständigen Staatsanwaltschaft vorzulegen. Verstöße durch Insiderhandel werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder mit Geldstrafe bestraft. Das Wertpapierhandelsgesetz gehört damit zum Nebenstrafrecht.
Darüber hinaus verpflichtet das WpHG die Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu einer anlage- und anlegergerechten Beratung sowie zur Einholung und Dokumentation von Angaben des Kunden zu seinen Erfahrungen, Anlagezielen, Vermögensverhältnissen und seiner Risikobereitschaft.
[Bearbeiten] Weblinks
- Gesetzesgeschichte, Fassungen des WpHG, europäische Grundlagen, Durchführungsverordnungen, Richtlinien und Gerichtsentscheidungen
- WpHG (BaFin)
- Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - TUG
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