Wirtschaftstreuhänder
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Der Begriff Wirtschaftstreuhänder umfasst in Österreich folgende Berufsgruppen:
Diese Berufe sind in Österreich als freier Beruf in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder organisiert. Weiters sind die selbständige Buchhalter Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Sie üben einen Wirtschaftstreuhandberuf aus, dürfen jedoch nicht die Berufsbezeichnis Wirtschaftstreuhänder führen. Die Rechte und Pflichten der Wirtschaftstreuhänder sind im Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe (Wirtschaftstreuhandberufsgesetz - WTBG) geregelt.
[Bearbeiten] Wirtschaftstreuhandberufsgesetz
Das Wirtschaftstreuhandsberufsgesetz gliedert sich in drei Teile:
- Berufsrecht
- Disziplinarrecht
- Berufliche Vertretung