Diskussion:Zollverfahren
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Meiner Meinung nach sollte jedes Zollverfahren einen eigenen Artikel bekommen, da die Vorschriften/Regeln/Bedingungen bezüglich dieser Verfahren zu umfangreich sind, um diese in einem Thema zusammenzufassen. Zollkodex-Ritter
- Na denn man los, zweie waren (!) hier ja schon ansatzweise drin. Aber bitte möglichst etwas besser auf die Form achten, ansonsten kurz fragen. --Ebcdic 01:44, 27. Mär. 2007 (CEST)
- Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es als eigenständiges Lemma, in der Form und als "Rotlink-Friedhof" geeignet ist. Irgendwie kommt mir auch die Definition ein wenig sehr schwammig vor: Ich habe mir unter Zollverfahren immer eine praktische Handhabe, auf die eine Bestimmung angewandt wird, aber nie die Bestimmung an sich vorgestellt. Außerdem fehlen die rechtlichen Grundlagen, die europäische Ausgestaltung, die Geschichte, der Fließtext - als Artikel geht das eigentlich nicht durch --Omi´s Törtchen ۩ - ± 19:24, 27. Mär. 2007 (CEST)
Problematisch ist, dass jedes dieser Zollverfahren eigene gesetzliche Bestimmungen haben, die man in einem einzigen Artikel nicht alle aufführen kann. Genauso, was die Geschichte bzw. Hintergründe dieser Zollverfahren angeht. Es ist mir nicht ergründlich, warum das ZADAT-Verfahren einen eigenen Artikel hat, dieses aber nur eine fast bedeutungslose Vereinfachung der Vereinfachung der Überführung in den zollrechtlich freien verkehr war. Momentan ist es noch eine rote Liste, aber ich bin dran, dieses zu ändern. Die Beschreibung der zwei Verfahren, die ich teilweise übernommen bzw. gelöscht habe, war eine stark vereinfachte Darstellung. Ich bin noch sehr neu als Autor, gibt es hier in der Zollecke sowas wie einen Organisator, der das Portal (?) verwaltet?